Jobcenter Bad Kreuznach
Kontakt
- Jobcenter Bad Kreuznach
- Adresse: Viktoriastraße 36, 55543 Bad Kreuznach
- Telefon: 0671 / 850 318
- Fax: 0671 / 850 485
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–11:30 Uhr
- Dienstag: 08:00–11:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–11:30 und 13:30–15:30 Uhr
- Freitag: 08:00–11:30 Uhr
Über das Jobcenter Bad Kreuznach
Im Herzen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz liegt der Landkreis Bad Kreuznach. Er gliedert sich in 118 Gemeinden mit insgesamt etwa 157.000 Einwohnern. In dem Landkreis liegt die gleichnamige Stadt mit 49.000 Einwohnern. Im Jahr 2016 herrschte im Landkreis Bad Kreuznach eine Arbeitslosenquote von 6,7% vor.
Wenn die Jobcenter die Hauptursache für Privatinsolvenzen sind
Überschuldung von Privatpersonen ist ein großes Problem. Einer der Hauptursachen für diese Überschuldung ist die Arbeitslosigkeit. Um da wieder herauszukommen werden betroffene Personen oft zum Schuldenberater geschickt. Diese verhandeln mit den Gläubigern, um dem Schuldner zu helfen, seine Schulden in erschwinglichen Beträgen zurückzubezahlen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet aber, dass die Jobcenter angewiesen sind solchen Anfragen nur in besonderen Härtefällen nachzukommen. Da aber im Regelfall alle Gläubiger einer vorgerichtlichen Einigung zustim-men müssen und das Jobcenter oftmals auch ein Gläubiger ist, ist der Gang zum Schuldenberater oft umsonst und eine Insolvenz vorprogrammiert.
Mahnbescheid vom Jobcenter? Ruhe bewahren und den Profi fragen
Du hast von deinem Jobcenter oder dem Inkasso-Service der Agentur einen Mahnbescheid erhalten. Danach sollst du auch neben der offenen Forderung Mahngebühren bezahlen. Diese darf das Jobcenter aber nur erheben, wenn du auch von der Rückforderung des Betrags wusstest, wie beispielsweise bei einem Darlehen. Bevor du die Mahngebühren bezahlst, solltest du den Bescheid von uns kostenlose rechtlich prüfen lassen, um sicherzugehen, dass die Forderung rechtmäßig ist.