Jobcenter Altenkirchen
Kontakt
- Jobcenter Altenkirchen
- Adresse: Wiedstraße 15, 57610 Altenkirchen
- Telefon: 02681 / 87 940
- Fax: 02681/ 87 94 120
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 07:30–12:30 Uhr
- Dienstag: 07:30–12:30 und 13:00–15:30 Uhr
- Mittwoch: 07:30–12:30 Uhr
- Donnerstag: 07:30–12:30 und 13:30–17:00 Uhr
- Freitag: 07:30–12:30 Uhr
Über das Jobcenter Altenkirchen
Der am nördlichsten gelegene Landkreis in Rheinland-Pfalz heißt Altenkirchen. Sitz des Job-centers ist die namengebende Stadt Altenkirchen (Westerwald). Im Landkreis leben etwa 129.000 Menschen, von denen knapp 3.500 im Jahr 2016 arbeitslos gemeldet waren. Verrechnet mit den zivilen Erwerbstätigen ergibt sich für diesen Zeitraum eine Arbeitslosenquote von 5,0%.
So knallhart wird das Schenkungsverbot des Staates durchgezogen Eine der Hauptursachen für Überschuldung in Deutschland ist die Arbeitslosigkeit. Um da wieder herauszukommen, werden betroffene Personen zum Schuldenberater geschickt. Diese ver-handeln mit den Gläubigern, um sich auf kleinere, bezahlbare Summen einigen. Dabei müssen im Regelfall alle Gläubiger einer vorgerichtlichen Einigung zustimmen. Das Jobcenter ist oft selbst ein Gläubiger. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Jobcenter angewiesen sind sol-chen Anfragen nur in besonderen Härtefällen nachzukommen. Oft ist damit die Insolvenz besie-gelt.
Wenn du einen Mahnbescheid vom Jobcenter erhältst, solltest du ruhig bleiben Du hast von deinem Jobcenter oder dem Inkasso-Service der Agentur einen Mahnbescheid erhal-ten. Danach sollst du auch neben der offenen Forderung Mahngebühren bezahlen. Diese darf das Jobcenter aber nur erheben, wenn du auch von der Rückforderung des Betrags wusstest, wie beispielsweise bei einem Darlehen. Bevor du die Mahngebühren bezahlst, solltest du den Bescheid von uns kostenlose rechtlich prüfen lassen, um sicherzugehen, dass die Forderung rechtmäßig ist.
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