Jobcenter Steinfurt

 

Kontakt

  • Jobcenter Steinfurt
  • Adresse: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
  • Telefon: 02551 / 691705
  • Fax: 02551 / 692400
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
  • Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Steinfurt

Seit dem Jahr 2005 ist der Kreis Steinfurt zugelassener kommunaler Träger nach dem SGB II und geht seinen eigenständigen Weg in der Arbeitsmarktpolitik als sog. Optionskommune. Der Kreis Steinfurt befindet sich im Norden Nordrhein-Westfalens und beheimatet derzeit rund 443.374 Einwohner. Von denen waren im Oktober 2017 insgesamt 10.344 Menschen arbeitslos nach dem SGB II und SGB III. Die Arbeitslosenquote erreichte einen Wert von 4,1 % und konnte im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,4% gesenkt werden.

Wann ist meine Miete noch angemessen?

Grunsätzlich muss das Jobcenter die vollen Unterkunftskosten (außer Strom) übernehmen. Dies gilt jedoch nur bis zur angemessen Höhe, die der Landkreis Steinfurt festgelegt hat. Es ist jedoch nur eine Senkung der Kostenübernahme auf die angemessene Höhe möglich, wenn das Jobcenter ein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren durchgeführt und für mindestens weitere sechs Monate die vollen Kosten übernommen hat. Dies wird von den Jobcentern häufig vergessen. Um sicherzugehen, dass die richtigen Kosten übernommen werden, sollten Sie Ihren Bescheid am besten kostenlos von einem Fachmann überprüfen lassen.

Berufliche Aktivierung

Zur Verbesserung Ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet das Jobcenter Kreis Steinfurt Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Teilnahme an einer Maßnahme bietet Ihnen z. B. die Chance, Ihren aktuellen beruflichen Stand und Ihre Perspektiven zu klären, berufsspezifische Kenntnisse zu erwerben oder auch eine individuelle Förderung zu erhalten. Die Maßnahmen können bei einem Träger, einem Arbeitgeber oder einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung durchgeführt werden. In jeder Stadt oder Gemeinde ist ein „Persönlicher Ansprechpartner“ im Rathaus des Wohnortes zu finden.