Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd

 

Kontakt

  • Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd
  • Adresse: Marktstr. 58/62, 17309 Pasewalk
  • Telefon: 03973 / 2254360
  • Fax: 03973 / 2254482599
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–16:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00–12:30 und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:30 Uhr
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Über das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald leben etwa 238.000 Menschen in 140 Gemeinden. Im Jobcenterbezirk Süd waren im Jahr 2016 nur durchschnittlich 4.491 Personen arbeitslos gemeldet. Verrechnet man diese Zahl aber mit den in diesem Bereich lebenden zivilen Erwerbstätigen, ergibt sich eine astronomische Arbeitslosenquote von 14,0%.

So geht das Jobcenter mit seinen Schuldnern um

Der Hauptauslöser von Überschuldung im Jahr 2016 war laut dem statistischen Bundesamt die Arbeitslosigkeit. Überschuldete Hartz 4-Empfänger werden daher oft zu Schuldenberatern geschickt, die dann mit den Gläubigern verhandeln und sich auf kleinere, bezahlbare Summen einigen. Dabei sind die Jobcenter selbst oft Gläubiger. Laut der Süddeutschen Zeitung sind die Jobcenter aber angewiesen sich nur in besonderen Härtefällen zu einigen. Da aber im Regelfall alle Gläubiger einer vorgerichtlichen Einigung zustimmen müssen, ist die Privatinsolvenz vorprogrammiert

Das solltest du tun, wenn du einen Mahnbescheid vom Jobcenter erhältst

Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd oder der Inkasso-Service der Agentur hat dir einen Mahnbescheid zugesendet. Danach sollst du auch neben der offenen Forderung Mahngebühren bezahlen. Diese darf das Jobcenter aber nur erheben, wenn du auch von der Rückforderung deiner Hartz 4-Leistungen wusstest. Bevor du die Mahngebühren bezahlst, solltest du den Bescheid von einem Profi rechtlich prüfen lassen.