Jobcenter Schwerin

 

Kontakt

  • Jobcenter Schwerin
  • Adresse: Am Margaretenhof 14-16, 19057 Schwerin
  • Telefon: 0385 / 450 5892
  • Fax: 0385 / 450 5998
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Mittwoch: Termin erforderlich
  • Donnerstag: 08:00–12:30 und 14:30–17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Schwerin

Die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns zählt etwa 97.000 Einwohner. Mit einer Arbeitslosenquote von 9,8% im Jahr 2016 liegt Schwerin leicht über dem Landesdurchschnitt von 9,7 %. Im Schnitt waren in Schwerin rund 4.800 Menschen arbeitslos.

Die Miethöchstgrenzen in Schwerin

Seit dem 01.01.2017 gibt es neue Mietobergrenzen in Schwerin. Im Landkreis werden für einen Singlehaushalt bis zu 45 m2 als angemessen angesehen. Die Mietobergrenzen orientieren sich an den örtlichen Wohngegebenheiten. Derzeit liegt die maximale Bruttokaltmiete für einen Singlehaushalt bei 219,60 Euro.

Darf das Jobcenter das Mietkautionsdarlehen meiner Regelleistung abziehen?

Nein, Mietkautionen zählen zu den Kosten der Unterkunft. Deswegen ist es nicht rechtmäßig diese mit deinem Hartz 4-Regelbedarf zu verrechnen. Nach unserer Ansicht darf das Jobcenter die Mietkaution erst zurückverlangen, wenn du wieder ausziehst und sie dir nicht monatlich abziehen. Schicke uns deinen Bescheid und wir prüfen kostenlos, ob ein Fehler vorliegt.