Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis

 

Kontakt

  • Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis
  • Adresse: Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
  • Telefon: 06124 / 510226
  • Fax: 06124 / 51018289
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis befindet sich mit seinen ca. 183.500 Einwohnern im Regierungsbezirk Darmstadt innerhalb Hessens. Für das Jahr 2016 verzeichnete der Landkreis eine durchschnittliche Arbeitslosenzahl von 4.275 und eine Arbeitslosenquote von 4,4%. Damit lag der Rheingau-Taunus-Kreis unter dem Durchschnitt des Bundeslandes Hessen mit 5,3% im selben Jahr.

Was sind Bedarfsgemeinschaften?

Im Schnitt betreute das Jobcenter des Rheingau-Taunus-Kreis 3.884 Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2015. Das waren 116 mehr als noch im Jahr davor. In einer Bedarfsgemeinschaft lebst du dann, wenn du mit einer oder mehreren erwerbsfähigen Personen in einem Haushalt lebst und ihr diesen gemeinsam finanziert. Daher werden deine Hartz 4-Leistungen auch auf Grundlage der verschiedenen Einkommen im Haushalt berechnet.

Zählt mein Kind auch dazu?

Im Grundsatz, ja. Wenn Ihr Kind seinen Bedarf durch ein eigenes Einkommen deckt, zählt es nicht mehr zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Daher darf das Jobcenter dieses Einkommen bei der Berechnung Ihrer Leistungen auch nicht mehr mit einbeziehen. Sollte es dies doch tun liegt ein Fehler vor, welcher behoben werden muss. Das Einkommen Ihres Kindes darf lediglich in einer externen Berechnung Ihres Jobcenters auftauchen.

Der Rheingau-Taunus-Kreis verfügt über folgende Standorte:

  • Bad Schwalbach
  • Idstein
  • Rüdesheim