Jobcenter Bremen Ost I
Kontakt
- Jobcenter Bremen Ost I
- Adresse: Osterholzer Heerstraße 69, 28307 Bremen
- Telefon: 0421 / 56 600
- Fax: 0421 / 178 1562
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 07:30–12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30–12:00 Uhr
- Mittwoch: Nur mit Termin
- Donnerstag: 07:30–12:00 und 15:00–18:00 Uhr (Nur für Berufstätige und Maßnahmenteilnehmer)
- Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Über das Jobcenter Bremen Ost I
Die 557.000 einwohnerstarke Stadt konnte im Jahr 2016 eine Arbeitslosenquote von 10,7% und eine Arbeitslosenzahl von knapp 27.856 vorweisen. Zum Zuständigkeitsbereich der Geschäftsstelle Ost I gehören die Stadtteile Arbergen, Mahndorf, Osterholz, Ellenerbrok-Schevemoor, Tenever, Oberneuland sowie Borgfeld, Blockland und Horn-Lehe.
Das solltest du bei der Wohnungssuche unbedingt beachten
Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Wohnung. Um Gleichheit zu gewährleisten, gehört es auch zu den Aufgaben des Jobcenters Mietobergrenzen festzulegen. Für einen Singlehaushalt liegt die maximale Bruttokaltmiete in den meisten Stadtteilen bei 377 EUR. Allerdings sind die Mieten nicht überall gleich. Daher gibt es für einige Stadtteile Zuschläge. Diese Zuschläge belaufen sich auf 10 % (bzw. 415 EUR für einen Single-Haushalt) im Stadtteil Horn-Lehe und auf 20 % (bzw. 452 EUR für einen Singlehaushalt) in den Stadtteilen Oberneuland und Borgfeld.
Ärger um die Nebenkosten – wann du dich wehren kannst
Grundsätzlich bezahlt das Jobcenter auch Heiz- und Stromkosten bis zu einer gewissen Grenze. Als Hartz 4-Empfänger sucht man sich in den meisten Fällen seine Wohnung aber nicht frei aus. Denn die maximale Miete ist von Ihrem Jobcenter durch die Mietobergrenzen vorgegeben und danach suchen Sie eine geeignete Wohnung. Deswegen können Sie nicht verhindern, dass in Ihrer Wohnung eventuell mit einer Gastherme geheizt wird und höhere Heizkosten verursacht werden. Das muss Ihr Jobcenter für Sie bezahlen.