Jobcenter Frankfurt (Oder)
Kontakt
- Jobcenter Frankfurt (Oder)
- Adresse: Gartenstraße 5, 15230 Frankfurt (Oder)
- Telefon: 0335 / 570 2300
- Fax: 0335 / 570 4615
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 07:30–12:30 Uhr
- Dienstag: 07:30–12:30 Uhr
- Mittwoch: Nach Terminabsprache
- Donnerstag: 07:30–12:30 und 14:00–18:00 Uhr
- Freitag: 07:30–12:30 Uhr
Zuständig für diese Postleitzahlen
- 15230
- 15232
- 15234
- 15236
Über das Jobcenter Frankfurt (Oder)
Die Kleiststadt im Osten von Brandenburg zählt etwa 58.000 Einwohner, wobei seit einigen Jahren die Bevölkerung rückläufig ist. Davon waren im Jahr 2016 über 3.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Verrechnet man diese Zahl mit den zivilen Erwerbstätigen, ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 10 %. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als das Bundesland Brandenburg (8,0% Arbeitslosenquote) und 3,9Prozentpunkte mehr als das gesamte Bundesgebiet (6,1 % Arbeitslosenquote) im selben Zeitraum.
Was du beachten solltest, wenn du eine Wohnung in Frankfurt (Oder) suchst
Weil das Jobcenter für deine Wohnkosten aufkommt, gehört es auch zu den Aufgaben Mietobergrenzen festzulegen. In Frankfurt (Oder) werden für einen Singlehaushalt 50 m2, bei einer maximalen Bruttokaltmiete von 202,50 Euro, für angemessen erachtet. Je größer dein Haushalt ist, in dem du lebst, desto größer und teurer darf deine Wohnung werden. Am bes-ten informierst du dich vor dem Einzug über die Grenzen.
Wieviel Miete das Jobcenter tatsächlich übernehmen muss
Das Jobcenter übernimmt grundsätzlich nur die Kosten für deine Grundmiete, Heizkosten und Nebenkosten bis zu der eben genannten Höchstgrenze. Wenn das Jobcenter dich aber nicht richtig darauf hingewiesen hat, dass du deine Kosten an diese Obergrenze anpassen musst, muss die Miete, die oberhalb der Grenze liegt, auch komplett übernommen werden.