Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Kontakt
- Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
- Adresse: Schwärzgasse 1, 91781 Weißenburg
- Telefon: 09141 / 871327
- Fax: 09141 / 871660
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Über das Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Bei dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen handelt es sich um den südlichsten Landkreis im Regierungsbezirk Mittelfranken im Bundesland Bayern. Es wohnen ca. 93.300 Einwohner, von denen 1.624 im August 2017 arbeitslos waren. Mit einer entsprechenden Arbeitslosen-quote von 3,1 % liegt der Landkreis knapp unter dem Landesdurchschnitt Bayerns mit 3,2%.
Das altbekannte Problem – mehr Arbeitslose als freie Stellen
Im August 2017 waren 386 Personen der 1.624 Arbeitslosen langzeitarbeitslos. Das sind knapp ein Viertel aller Arbeitslosen im Landkreis. Allerdings waren im selben Monat dem Jobcenter lediglich 1.030 freie Arbeitsstellen gemeldet. Dieser Überhang an Arbeitslosen, bei denen die Arbeitssuchenden noch nicht mit eingerechnet sind, zeigt, dass in Zukunft auch noch viele Menschen auf staatliche Hilfe angewiesen sein werden. Besonders Langzeitarbeitslose, denn diese haben nicht die Möglichkeit auf finanzielle Rücklagen zurückzugreifen oder gar welche zu bilden. Umso wichtiger ist es, dass Fehler vor allem in den Bescheiden dieses Personenkreises erkannt und korrigiert werden.
Was tun, wenn die angegebene Rechtsgrundlage nur für künftige Bescheide gilt?
Jeder Bescheid von Ihrem Jobcenter muss eine gesetzliche Grundlage aus dem Sozialgesetzbuch haben. In manchen Fällen gilt die Rechtsgrundlage nur für zukünftige Hartz-IV-Bescheide, doch Ihr Jobcenter verlangt aufgrund der neuen Rechtsgrundlage Geld von vergangenen Bescheiden zurück. Hier gilt: Der Rückforderungsbescheid ist wegen der falschen Rechtsgrundlage rechtswidrig und das Jobcenter muss einen neuen, richtigen Bescheid erlassen, wenn Sie rechtzeitig und richtig dagegen vorgehen.