Jobcenter Weilheim-Schongau

 

Kontakt

  • Jobcenter Weilheim-Schongau
  • Adresse: Karwendelstr. 1, 82362 Weilheim
  • Telefon: 0881 / 991777
  • Fax: 0881 / 991771
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Weilheim-Schongau

Der Landkreis Weilheim-Schongau hat ca. 132.900 Einwohner und liegt im Bundesland Bayern. Von diesen Einwohnern waren 1.879 im Monat August des Jahres 2017 arbeitslos. Mit der entsprechenden Arbeitslosenquote von 2,7% liegt der Landkreis unter dem Durchschnitt des Bundeslandes mit 3,2%.

„Eine neue Chance – Eine neue Arbeit“

Das Jobcenter Weilheim-Schongau arbeitet unter dem Motto „Eine neue Chance – Eine neue Arbeit“ an dem Abbau der Langzeitarbeitslosen. Insgesamt gab es im Zuständigkeitsbereich 444 Langzeitarbeitslose im August 2017, welche trotz hoher Motivation zu arbeiten keine Anstellung finden können. Deshalb wird mit diesem Projekt genau auf diese Zielgruppe abgezielt und versucht diese mit Hilfe von Angestellten der Betriebe, welche Angestellte suchen, und einem Coach erfolgreich in einen festen Job zu vermitteln.

Länge der Bewilligungszeiträume

Gemäß § 18 I SGB III gilt man als langzeitarbeitslos, wenn man ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet ist. Dein Jobcenter stellt dir in den meisten Fällen nur einen Bescheid über sechs Monate aus. Allerdings stehen dir generell Hartz 4-Leistungen für 12 Monate zu. Nach sechs Monaten muss der Leistungsberechtigte einen Antrag auf Weiterbewilligung beim Jobcenter stellen und es erfolgt eine erneute Prüfung der Hilfsbedürftigkeit durch das Jobcenter. Besteht weiterhin Hilfsbedürftigkeit, wird ein weiterer Bescheid ausgestellt. Ausnahmsweise muss der Bewilligungszeitraum aber von Anfang an verlängert werden, wenn absehbar ist, dass der Leistungsberechtigte auch nach Ablauf von sechs Monaten keine Arbeitsstelle antreten wird (beispielsweise bei Alleinerziehenden).