Jobcenter Schwandorf

 

Kontakt

  • Jobcenter Schwandorf
  • Adresse: Wackersdorfer Straße 4, 92421 Schwandorf
  • Telefon: 09431 / 200-900
  • Fax: 09431 / 200-809
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Schwandorf

Der Landkreis Schwandorf liegt mit seinen knapp 145.000 Einwohnern nördlich von Regensburg im Regierungsbezirk Oberpfalz in Bayern. Die Arbeitslosenquote aus dem Jahr 2016 mit 3,3 % lag ein wenig unter dem bayerischen Durchschnitt von 3,5%. Insgesamt lebten im selben Jahr 2.711 Arbeitslose in Schwandorf.

So stark sanktioniert das Jobcenter seine Kunden

Von Mai 2016 bis April 2017 hat das Jobcenter Schwandorf 767 neue Sanktionen ausgesprochen. Dabei wurden im Schnitt 24,3% der Leistungen gekürzt. Dies entspricht in etwa 123,- EUR. Bayernweit sanktionierten die Jobcenter im Schnitt 22 % der Leistungen. Da ein Sozialhilfeempfänger aber nicht mal eben auf knapp ein Viertel seines Einkommens verzichten kann ist wichtig, dass die Sanktionen rechtmäßig sind und vom Jobcenter nur beschränkend verwendet werden.

Basiswissen für Hartz 4-Empfänger

Jeder Bescheid des Jobcenters muss eine Begründung enthalten. Fehlt diese Begründung in Ihrem Hartz-IV-Bescheid, liegt ein Fehler vor. Die Begründung muss dann nachträglich ergänzt werden. Beim Sanktionsbescheid gibt es eine Besonderheit: Das Jobcenter hat die Möglichkeit die Sanktion auf 6 Wochen zu verkürzen. Wenn es dies nicht tut, muss das Jobcenter die längere Laufzeit begründen.