Jobcenter Roth
Kontakt
- Jobcenter Roth
- Adresse: Hilpoltsteiner Straße 30a, 91154 Roth
- Telefon: 09171 / 85080
- Fax: 09171 / 850859
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Über das Jobcenter Roth
Der Landkreis Roth liegt in Bayern und hat rund 123.500 Bürger, von denen 1.702 im August 2017 arbeitslos waren. Daraus ergibt sich eine Arbeitslosenquote für diesen Zeitraum von 2,4%, womit der Landkreis unter dem Durchschnitt des Bundeslandes Bayern mit 3,2% liegt.
Wofür gibt das Jobcenter Geld aus?
Dem Jobcenter Roth brauchte im Haushaltsjahr 2015 für angefallene Verwaltungskosten ca. 1,9Mio. EUR. Angefallene Eingliederungsleistungen beliefen sich im gleichen Jahr auf ca. 683.500,- EUR. Unter diese Eingliederungsleistungen fallen finanzielle Mittel für die Beendigung der Hilfebedürftigkeit wie zum Beispiel Leistungen zur beruflichen Weiterbildung oder aber auch Termine bei Schulden- oder Suchtberatern, die dazu dienen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Was zahlt das Jobcenter noch?
Beispielsweise die Versicherungspauschale Ihres Kindes. Denn als Hartz 4-Empfänger steht Ihnen eine Versicherungspauschale für Ihr Kind in Höhe von 30,- EUR zu, welche Ihr Jobcenter bezahlen muss. Die Pauschale gilt, wenn Ihr Kind durch eigenes Einkommen mehr verdient, als es für seinen eigenen Bedarf benötigt. Denn der überschüssige Betrag wird Ihnen als sonstiges Einkommen angerechnet. Sobald dieser Fall eintritt, muss das Jobcenter Ihnen die Versicherungspauschale zusätzlich zu deinem normalen Regelsatz bezahlen.