Jobcenter Rhön-Grabfeld
Kontakt
- Jobcenter Rhön-Grabfeld
- Adresse: Hedwig-Fichtel-Straße 2, 97616 Bad Neustadt
- Telefon: 09771/6364-789
- Fax: 09771 / 6364 735
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr (Termin erforderlich)
- Dienstag: 08:00–12:00 Uhr (Termin erforderlich)
- Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr (Termin erforderlich)
- Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr (Termin erforderlich)
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr (Termin erforderlich)
Über das Jobcenter Rhön-Grabfeld
Der an Hessen und Thüringen angrenzende, bayerische Landkreis Rhön-Grabfeld verzeichnet eine Einwohnerzahl von etwa 79.000. Knapp 1.400 Menschen waren im Jahr 2016 dort arbeitslos gemeldet. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 3,1 %. Damit liegt der Landkreis unter der bayernweiten Quote von 3,5%.
Wieso die Mietobergrenzen so wichtig für dich sind
Zu den Aufgaben des Jobcenters gehört die Festsetzung von Miethöchstgrenzen. Diese orientieren sich an den örtlichen Mietpreisen und Wohngegebenheiten. Im Bereich des Jobcenters Rhön-Grabfeld werden hierbei zwei Gebiete unterschieden. Beispielsweise beträgt die Bruttokaltmiete für einen Singlehaushalt mit 50 m2 in Neustadt a. d. Saale 275,- EUR und in den anderen Gebieten 240,- EUR.
Welche Mietkosten das Jobcenter übernimmt
Zunächst trägt das Jobcenter die Kosten für deine Grundmiete, Heizkosten und Nebenkosten. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Die Miete, die oberhalb der Grenze liegt, muss aber auch komplett übernommen werden, wenn das Jobcenter Sie nicht richtig darauf hingewiesen hat, dass Sie Ihre Kosten an die Obergrenze anpassen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher: Ermittlen Sie die Höchstgrenze für Unterkunft und Wohnung für Ihre Gemeinde und mieten Sie erst dann die Wohnung. So erhält man die größtmögliche Gesamtmiete für die Wohnung vom Jobcenter