Jobcenter Neu-Ulm

 

Kontakt

  • Jobcenter Neu-Ulm
  • Adresse: Albrecht-Berblinger-Straße 6, 89231 Neu-Ulm
  • Telefon: 0731 / 1759430
  • Fax: 0731 / 1759175
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: Nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag: 08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Neu-Ulm

Der Landkreis Neu-Ulm liegt mit seinen ca. 61.000 Einwohnern im südlichen Bundesland Bayern. Mit einer Arbeitslosenzahl im August 2017 von 2:389 und einer entsprechenden Ar-beitslosenquote von 2,4% liegt der Landkreis unter dem Durchschnitt des Bundeslandes Bayern mit 3,2%.

Der Geldbeutel des Jobcenters

Bei dem Jobcenter Neu-Ulm handelt es sich mit seinen 56 Mitarbeitern im März 2016 um das größte Jobcenter innerhalb des zuständigen Agenturbezirks Memmingen. Diesen Mitarbeitern standen im Haushaltsjahr 2015 für Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen rund 5,7Mio. EUR zur Verfügung, wovon knapp 5,4 Mio. EUR auch tatsächlich benötigt wurden. Verwaltungskosten fallen unter anderem für die laufenden Personalkosten und deren Aufwand für die Vermittlung der Arbeitslosen in eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder das Erstellen von Rückforderungsbescheiden.

Aufgepasst beim Rückforderungsbescheid!

Beim Erstellen des Bescheides muss das Jobcenter allerdings beachten, dass er zwingenderweise eine gesetzliche Grundlage aus dem Sozialgesetzbuch enthält. Grundsätzlich dürfen Sie darauf vertrauen, dass der Ihnen übermittelte Leistungsbescheid rechtmäßig war und Ihnen die Hartz-IV-Leistungen aus der Vergangenheit zustanden. Wenn Ihr Rückforderungsbescheid keine oder eine falsche Begründung aufweist, können Sie Widerspruch einlegen. Hinweis: Solange das Widerspruchsverfahren läuft, müssen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag zurückzahlen.