Jobcenter Lichtenfels
Kontakt
- Jobcenter Lichtenfels
- Adresse: Conrad Wagner Straße 2, 96215 Lichtenfels
- Telefon: 09571/7552-0
- Fax: 09571 / 7552222
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 07:30–12:30 Uhr (Nachmittags nach Terminvereinbarung)
- Dienstag: 07:30–12:30 Uhr (Nachmittags nach Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 07:30–12:30 Uhr (Nachmittags nach Terminvereinbarung)
- Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr (Nachmittags nach Terminvereinbarung)
- Freitag: 07:30–12:30 Uhr
Über das Jobcenter Lichtenfels
Der Landkreis Lichtenfels hat ca. 66.600 Einwohner und liegt in Bayern. Im August 2017 waren von diesen Einwohnern 1.408 arbeitslos, was einer Arbeitslosenquote von 3,7% entspricht. Der Landkreis liegt leicht über dem Durchschnitt des Bundeslandes Bayern mit 3,2%.
Wie sich die Bedarfsgemeinschaften zusammensetzen
Das Jobcenter des Landkreises Lichtenfels betreute 1.224 Bedarfsgemeinschaften im Mai 2017. Von diesen Bedarfsgemeinschaften waren mehr als die Hälfte, nämlich 694, Singlehaushalte. Knappe 17 % waren Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften mit ein oder zwei Kindern. Nur ca. 8,7% waren Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Insgesamt gab das Jobcenter für die tatsächlich laufenden Kosten der Unterkünfte der Bedarfsgemeinschaften ca. 395.000,- EUR im Mai 2017 aus. Davon wurden für reine Unterkunftskosten ca. 278.300,- EUR ausgegeben.
Wissenswertes für Bedarfsgemeinschaften mit Kind
Als Hartz 4-Empfänger steht dir eine Versicherungspauschale von 30,- EUR für dein Kind zu. Die Pauschale gilt, wenn dein Kind durch eigenes Einkommen mehr verdient, als es für seinen eigenen Bedarf benötigt. Grund hierfür ist, dass dir der überschüssige Betrag als sonsti-ges Einkommen angerechnet wird. Sobald diese Anrechnung vorgenommen wird, muss dir das Jobcenter die Versicherungspauschale für dein Kind bezahlen. Und das gilt zusätzlich zu deinem normalen Regelsatz.