Jobcenter Kelheim
Kontakt
- Jobcenter Kelheim
- Adresse: Münchener Straße 2a, 93326 Abensberg
- Telefon: 09443 499880
- Fax: 09443 49988-22
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 8:00–12:30 Uhr
- Dienstag: 8:00–12:30 Uhr
- Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr
- Donnerstag: 8:00–12:30 und 14:00–16:00 Uhr
- Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Über das Jobcenter Kelheim
Der Landkreis Kelheim ist der westlichste des Regierungsbezirkes Niederbayern und ist geo-graphisch gesehen der Mittelpunkt Bayerns. Die Bewohnerzahl des Landkreises beläuft sich auf rund 119.000 und die Arbeitslosenzahl im August 2017 auf 1.726. Mit einer Arbeitslosenquote im gleichen Monat von 2,5% bewegt sich Kelheim unterhalb des bayerischen Durchschnitts von 3,2%.
Arbeitsteilung – Der eine zahlt die Unterkunft und der Andere das Arbeitslosengeld
Das zuständige Jobcenter für den Landkreis Kelheim hat seinen Sitz in Abensberg. Es existiert seit 01.01.2005 und vereint unter einem Dach die Zuständigkeiten der Arbeitsagenturen Regensburg und Landshut und des Landkreises Kelheim vereint. Denn für die Eingliederung und Vermittlung sowie die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II müssen die Arbeitsagenturen aufkommen und der Landkreis ist für die Kosten der Unterkunft und Heizung zuständig. Hierfür gelten bestimmte Rahmenkonditionen, die man als Leistungsempfänger einhalten muss wie beispielsweise Miete.
Zu hohe Heizkosten wegen der Gastherme, was nun?
Sie haben eine Wohnung innerhalb der Miethöchstgrenze gefunden, müssen aber mit einer Gastherme heizen, was hohe Stromkosten für Sie bedeuten würden. Als Hartz-IV-Empfänger sucht man sich seine Wohnung in den meisten Fällen aber nicht aus. Da die Kosten der Unterkunft von Ihrem Jobcenter vorgegeben sind und Sie nach diesen Faktoren eine geeignete Wohnung suchen, können Sie nicht verhindern, dass Sie mit einer Gastherme heizen. Diese verursacht oft einen Mehrbedarf bei den Heizkosten. Den Mehrbedarf muss das Jobcenter für Sie bezahlen.