Jobcenter Garmisch-Partenkirchen

 

Kontakt

  • Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
  • Adresse: Bahnhofstraße 35a 82467, Garmisch-Partenkirchen
  • Telefon: 08821 / 966850
  • Fax: 08821 / 96685 – 71
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen

Der Landkreis Garmisch-Patenkirchen liegt in Bayern und hat rund 87.400 Einwohner. Die Arbeitslosenzahl für den südwestlichen Landkreis in Oberbayern betrug im August 2017 1.350. Mit der entsprechenden Arbeitslosenquote von 3,0% liegt Garmisch-Patenkirchen unter dem Landesdurchschnitt mit 3,2% im gleichen Monat.

Budgetplanung des Jobcenters

Das Jobcenter Garmisch-Patenkirchen ist eine Kooperation der Agentur für Arbeit Garmisch-Patenkirchen und des gleichnamigen Landkreises. Für das Jahr 2017 steht dem zuständigen Jobcenter für Garmisch-Patenkirchen ein Budget von ca. 3,7 Mio. EUR für Verwaltungs- und Eingliederungskosten zur Verfügung. In diesen Verwaltungskosten ist unter anderem der Personalaufwand der Mitarbeiter des Jobcenters für beispielsweise die Erlassung und die entsprechende Begründung eines Hartz-IV-Bescheides mit einkalkuliert.

Begründung deines Hartz 4-Bescheides!

Jeder Bescheid Ihres Jobcenters muss eine Begründung enthalten. In dieser sollte Ihnen erklärt werden, warum Sie Hartz 4-Leistungen erhalten. Andernfalls können Sie die Entscheidungen des Jobcenters nicht nachvollziehen. Wenn die Begründung fehlt, muss das Jobcenter diese ergänzen.