Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
Kontakt
- Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
- Adresse: Bahnhofstraße 35a 82467, Garmisch-Partenkirchen
- Telefon: 08821 / 966850
- Fax: 08821 / 96685 – 72
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Über das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
Der Landkreis Garmisch-Patenkirchen liegt in Bayern und hat rund 87.400 Einwohner. Die Arbeitslosenzahl für den südwestlichen Landkreis in Oberbayern betrug im August 2017 1.350. Mit der entsprechenden Arbeitslosenquote von 3,0% liegt Garmisch-Patenkirchen unter dem Landesdurchschnitt mit 3,2% im gleichen Monat.
Budgetplanung des Jobcenters
Das Jobcenter Garmisch-Patenkirchen ist eine Kooperation der Agentur für Arbeit Garmisch-Patenkirchen und des gleichnamigen Landkreises. Für das Jahr 2017 steht dem zuständigen Jobcenter für Garmisch-Patenkirchen ein Budget von ca. 3,7 Mio. EUR für Verwaltungs- und Eingliederungskosten zur Verfügung. In diesen Verwaltungskosten ist unter anderem der Personalaufwand der Mitarbeiter des Jobcenters für beispielsweise die Erlassung und die entsprechende Begründung eines Hartz-IV-Bescheides mit einkalkuliert.
Begründung deines Hartz 4-Bescheides!
Jeder Bescheid Ihres Jobcenters muss eine Begründung enthalten. In dieser sollte Ihnen erklärt werden, warum Sie Hartz 4-Leistungen erhalten. Andernfalls können Sie die Entscheidungen des Jobcenters nicht nachvollziehen. Wenn die Begründung fehlt, muss das Jobcenter diese ergänzen.