Jobcenter Fürth Land

 

Kontakt

  • Jobcenter Fürth Land
  • Adresse: Stresemannplatz 5, 90763 Fürth
  • Telefon: 0911/2024222
  • Fax: 0911 / 2024 – 297
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:30 und 15:00–17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Fürth Land

Bayerns flächenmäßig kleinster Landkreis beherbergt etwa 114.000 Einwohner. Davon sind 1.783 Personen im August 2017 arbeitslos gemeldet gewesen. Verrechnet mit den zivilen Erwerbsfähigen ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 2,7 %. Im Vergleich zur bayernweiten Arbeitslosenquote von 3,2% im selben Monat, liegt Fürth knapp darunter.

Wann das Jobcenter Sanktionen ausspricht

Ziel des Jobcenters ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Der zu Vermittelnde muss aber auch seinen Teil dazu beitragen und bei dem Unterfangen seine Arbeitslosigkeit möglichst schnell zu beenden mitwirken. Wenn er sich weigert, kann er sanktioniert werden. Von Mai 2016 bis April 2017 hat das Jobcenter des Landkreises Fürth über 330 Sanktionen ausgesprochen.

Auch über die Sanktionen muss belehrt werden!

Zur Bearbeitung deines Hartz-IV-Antrags benötigt Ihr Jobcenter meist Unterlagen von Ihnen. Wenn Sie diese nicht einreichen, kann Ihr Bescheid abgelehnt werden oder Sie könnten sanktioniert werden. Denn Sie haben eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Aber über diese muss Ihr Jobcenter Sie aufklären. Wenn es das nicht ausreichend tut, ist die Sanktion fehlerhaft.