Jobcenter Bayreuth Pegnitz
Kontakt
- Jobcenter Bayreuth Pegnitz
- Adresse: Kleiner Johannes 21, 91257 Pegnitz
- Telefon: 09241/975-70
- Fax: 09241 / 975-86
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 09:00–11:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00–11:00 Uhr (08:00–12:00 Uhr mit Termin)
- Donnerstag: 09:00–11:00 Uhr (08:00–12:00 Uhr mit Termin)
- Freitag: 09:00–11:00 Uhr
Über das Jobcenter Bayreuth Pegnitz
Die Geschäftsstelle Pegnitz gehört zum Jobcenter des Landkreises Bayreuth. Zusammen sind sie für die etwa 104.000 Einwohner zuständig. Im August 2017 waren davon etwa 1.700 arbeitslos gemeldet. Der oberfränkische Landkreis kann eine Arbeitslosenquote von 2,9% im August 2017 vorweisen und liegt damit um 0,3Prozentpunkte unter dem Monatsdurchschnitt von Bayern mit 3,2%.
Woran du erkennen kannst, ob du mit deinem Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebst
Grundsätzlich bildest du mit deinem Kind, wenn es bei dir lebt, eine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings gibt es Grenzen; beispielsweise darf dein Kind nicht 25 Jahre oder älter sein, es darf nicht verheiratet sein und selbst kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Der Landkreis Bayreuth zählte im August 2017 etwa 2.550 Bedarfsgemeinschaften.
Versicherungspauschale für dein Kind – Wie funktioniert das?
Dir steht eine Versicherungspauschale von 30,- EUR zusätzlich zu Ihrem normalen Regelsatz für Ihr Kind zu. Die Pauschale gilt, wenn Ihr Kind über ein ausreichendes Einkommen verfügt, also selbst nicht hilfebedürftig ist. Der Grund dafür ist, dass Ihnen der überschüssige Betrag, welchen Ihr Kind verdient, als sonstiges Einkommen angerechnet wird. Sobald dies der Fall ist, muss das Jobcenter Ihnen die Pauschale zahlen.