Jobcenter Augsburg Stadt
Kontakt
- Jobcenter Augsburg Stadt
- Adresse: August-Wessels-Straße 31 und 35, 86156 Augsburg
- Telefon: 0821 / 3151700
- Fax: –
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 8:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 8:00–12:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00–12:00 Uhr
- Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Über das Jobcenter Augsburg Stadt
Die drittgrößte Stadt Bayerns mit 293.000 Einwohnern verzeichnete im August 2017 knapp 9.300 Arbeitslose. Verrechnet mit den Erwerbstätigen ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 5,8%. Für Bayern ist dieser Wert deutlich über dem Durchschnitt, denn die Arbeitslosenquote betrug 3,2% im gleichen Berichtsmonat.
Viele Arbeitslose, viele Sanktionen?
Von Mai 2016 bis April 2017 hat das Jobcenter der größten Stadt Schwabens über 3.110 neue Sanktionen ausgesprochen. Dabei wurden im Schnitt 23,5% der Leistungen gekürzt. Das entspricht einem Durchschnitt von 134,- EUR pro Monat für jeden sanktionierten Leistungsempfänger.
Das sollten Sie im Fall einer zu Unrecht ergangenen Sanktion tun
Sie haben einen Hartz 4-Sanktionsbescheid erhalten, in dem Ihnen vorgeworfen wird, Sie hätten eine Pflichtverletzung begangen. Allerdings hatten Sie einen wichtigen Grund, warum Sie diese begangen haben. Wenn das Ihrem Jobcenter bekannt war, darf es Sie deswegen nicht sanktionieren. Senden Sie uns Ihren Bescheid zu und wir prüfen kostenlos, ob Ihre Sanktion zu Unrecht erging.