Jobcenter Aschaffenburg
Kontakt
- Jobcenter Aschaffenburg
- Adresse: Lange Straße 17, 63741 Aschaffenburg
- Telefon: 06021 / 390850
- Fax: 06021 / 390899
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:30 und 14:00–16:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Über das Jobcenter Aschaffenburg
Die ca. 69.000 einwohnerstarke Hochschulstadt Aschaffenburg liegt im Bundesland Bayern. Durchschnittlich im Jahr 2016 waren von diesen Einwohnern 2.230 Personen arbeitslos womit die Arbeitslosenquote für das gleiche Jahr bei 5,8% lag. Diese Quote liegt über dem Jahres-durchschnitt Bayerns mit 3,5%.
Die Mietobergrenzen der Stadt
In Studentenstädten Wohnung zu finden ist schwer. Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Wohnung. Um Gleichheit zu gewährleisten, gehört es auch zu den Aufga-ben des Jobcenters Mietobergrenzen festzulegen. Für einen Single-Haushalt beträgt die maximale Bruttokaltmiete in der Stadt Aschaffenburg 417,- Euro Außerdem werden 59,- Euro Heizkosten als angemessen angesehen. Für beispielsweise einen vierköpfigen Haushalt liegt die Miete bei 653,- Euro und die Heizkosten bei 94,- Euro.
Hilfe, meine Heizkosten liegen über dem festgelegten Satz
Grundsätzlich bezahlt Ihr Jobcenter, wie oben schon erwähnt, Heizkosten bis zu einer gewissen Grenze. Als Hartz 4-Empfänger sucht man sich in den meisten Fällen seine Wohnung aber nicht frei aus, da Wohnungen in den Preissegmenten, welches das Jobcenter als angemessen ansieht, oft sehr gefragt sind. Deswegen können Sie nicht verhindern, dass in Ihrer Wohnung mit einer Gastherme geheizt wird und dadurch höhere Heizkosten verursacht werden. Aus diesem Grund muss Ihr Jobcenter diese Mehrkosten für Sie bezahlen.