Jobcenter Ludwigsburg Bietigheim-Bissingen

 

Kontakt

  • Jobcenter Ludwigsburg Bietigheim-Bissingen
  • Adresse: Freiberger Straße 51, 74321 Bietigheim-Bissingen
  • Telefon: 07141 / 1442224
  • Fax: 07141 / 14494479
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:30–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:30–12:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr
  • Donnerstag: 13:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:30–12:30 Uhr
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Über das Jobcenter Ludwigsburg Bietigheim-Bissingen

Das Jobcenter ist zuständig für den Landkreis Ludwigsburg, der in Baden-Württemberg liegt. Ludwigsburg ist zugleich seine größte Stadt. Das Jobcenter hat sowohl Geschäftsstellen für das Stadtgebiet, als auch für das Kreisgebiet. Im Landkreis Ludwigsburg leben insgesamt rund 534.074 Menschen und in der Stadt Ludwigsburg 92.973 Einwohner.

Zahlen rund um die Arbeitslosigkeit

Von den Einwohnern waren im September 2017 insgesamt 10.018 Menschen arbeitslos nach dem SGB II und SGB III. Die Arbeitslosenquote erreichte, im Verhältnis zu den Erwerbstätigen, einen Wert von 3,3 %. Zudem gab es 12.750 Unterbeschäftigte. Insgesamt gab es im Juni 2017 rund 21.303 Leistungsberechtigte, die in 10.588 Bedarfsgemeinschaften lebten.

Sind meine Mietkosten noch angemessen?

Das Jobcenter muss die Kosten für die Unterkunft und Heizung im angemessenen Rahmen zahlen. Sollte die Bruttokaltmiete unangemessen hoch sein, so muss das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren durchführen, d.h. sie auf die Unangemessenheit und Wege zur Kostensenkung hinweisen und noch für mindestens sechs weitere Monate die volle Miete übernehmen. Dies wird von den Jobcenters oft nicht gemacht. Ob Ihre Miete noch angemessen ist, können Sie in dem angegebenen Link nachlesen. Es gilt jedoch der dringende Rat: Lassen Sie jeden Bescheid kostenlos von einem Profi überprüfen, damit Sie zu Ihren Rechten kommen.

Die Fehlerquellen des Jobcenters

Die Fehler in den Bescheiden haben viele unterschiedliche Gesichter. Manche kommen jedoch häufiger vor, als andere. Im August 2017 gab es beim Jobcenter Ludwigsburg insgesamt 432 Widersprüche. Die meisten davon richteten sich gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide. Darauf folgten die fehlerhafte Anrechnung von Einkommen und Vermögen und die fehlende Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung. Seien Sie besonders bei diesen Fehlern auf der Hut und lassen Sie am besten jeden Bescheid kostenlos von einem Fachmann überprüfen.

Die Geschäftsstellen des Jobcenters sind: