Jobcenter Heidenheim

 

Kontakt

  • Jobcenter Heidenheim
  • Adresse: Theodor-Heuss-Straße 1, 89518 Heidenheim
  • Telefon: 07321 / 3450
  • Fax: 07321 / 345-120
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–11:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–11:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–11:30 und 14:00–17:30 Uhr
  • Freitag: 08:00–11:30 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Heidenheim

Das Jobcenter ist zuständig für einen der kleinsten Landkreise Baden-Württembergs. Er ist zudem der östlichste Kreis und beheimatet rund 130.527 Einwohner. Von den Einwohnern waren im Juni 2017 insgesamt 7.489 Menschen leistungsberechtigt und wohnten in 3.612 Bedarfsgemeinschaften. Die Arbeitslosenquote erreichte bei insgesamt 3.129 Arbeitslosen nach dem SGB II und SGB III einen Wert von 4,3%. Zudem gab es 4.628 Unterbeschäftigungen. Trotz des kleinen Landkreises gibt es also viel zu tun für das Jobcenter!

Kundenzufriedenheit steigern

Das Jobcenter hat ein Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Dieses soll dazu dienen, mit den Kunden in Dialog zu treten und Anlaufstelle für Lob und Kritik sein. Dieses findet viel Zuspruch und trägt zu einer höheren Kundenzufriedenheit bei. Dennoch ersetzt es nicht die Rechtsmittel gegen eine Bescheid. Damit sollte bei Unstimmigkeiten immer innerhalb eines Monats ein Widerspruch eingelegt werden, damit der Bescheid nicht in Rechtskraft erwächst und unangreifbar wird. Nehmen Sie dazu am besten die kostenlose Hilfe eines Profis in Anspruch, denn vier Augen sehen bekanntlich besser, als Zwei!

Mehr Geld ab 2018

Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2018. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.