Jobcenter Göppingen

 

Kontakt

  • Jobcenter Göppingen
  • Adresse: Mörikestraße 15, 73033 Göppingen
  • Telefon: 07161 / 9770751
  • Fax: 07161 / 9770552
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Göppingen

Der Landkreis Göppingen liegt im Regierungsbezirk Stuttgart des Bundeslandes Baden-Württemberg und verzeichnet eine Bevölkerung von rund 250.00 Personen. Von diesen Ein-wohnern waren 2016 durchschnittlich 5.473 arbeitslos. Daraus ergab sich in Bezug auf alle zivi-len Erwerbspersonen im Landkreis eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 4,0%. Dieser Wert liegt über dem Durchschnitt von 3,8% Baden-Württembergs.

Ausgaben im Jahr 2015

Die ca. 111 Mitarbeiter des Jobcenters Göppingen kümmern sich um den Bereich Markt und Integration sowie die Leistungsgewährung. Diesen Mitarbeitern standen im Haushaltsjahr 2015 für Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen rund 11,58 Mio. Euro zur Verfügung, welche fast vollständig ausgeschöpft wurden. Verwaltungskosten fallen unter anderem für die laufenden Personalkosten und deren Aufwand für die Vermittlung der Arbeitslosen oder das Erstellen von Rückforderungsbescheiden an. Weiterhin zählt es zu den Aufgaben der Jobcenter Mitarbeiter Hartz 4-Bescheide zu erstellen.

Vorläufige Hartz 4-Bescheide

Zu bestimmten saisonalen Stoßzeiten in denen viele Personen arbeitslos werden, bedeutet das auch eine Flut an zu erstellenden Hartz 4-Bescheiden. Daher sind vorläufige Bewilligungsbescheide keine Ausnahme. Sollten Sie einen vorläufigen Hartz 4-Bescheid vom Jobcenter erhalten, haben Sie das Recht auf eine Begründung. Wenn die Begründung fehlt oder nicht ausreichend ist, muss sie ergänzt werden. Denn eine Begründung erlaubt Ihnen beispielsweise die Gedankengänge und Berechnungsgrundlagen der Behörde nachzuvollziehen. Weiterhin können so Fehler aufgedeckt werden.