Jobcenter Freudenstadt

 

Kontakt

  • Jobcenter Freudenstadt
  • Adresse: Katharinenstraße 40, 72250 Freudenstadt
  • Telefon: 07441 / 86030
  • Fax: 07441 8603-133
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 09:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr
  • Freitag: 09:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Freudenstadt

Der zweitkleinste nach der Einwohnerzahl gemessene Landkreis im Bundesland Baden-Württemberg ist Freudenstadt mit seinen ca. 22.660 Einwohnern. Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 2.261 Personen im Landkreis arbeitslos. Bezieht man diese Arbeitslosenzahl auf alle zivilen Erwerbspersonen des Landkreises, ergibt sich für 2016 eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 3,4%, welche unter dem Schnitt des Bundeslandes mit 3,8% liegt.

Miethöchstpreise in Freudenstadt

Zu einer der Aufgaben des Jobcenters gehört es die Miethöchstgrenzen für den Zuständigkeitsbereich festzulegen. Diese Grenzen können innerhalb des Landkreises aber stark, je nach Lage und Größe der Wohnung, variieren. Im Landkreis Freudenstadt werden 16 verschiedene Gebiete für die Mietgrenzen unterschieden. Für einen Single-Haushalt liegt die Mietobergrenze in Seewald zum Beispiel bei 206,- Euro und in der Stadt Freudenstadt und deren Stadtteile bei 301,- Euro.

Wissenswertes zur Mietkaution

Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie in der Regel eine Kaution dafür beim Vermieter hinterlegen. Es besteht für Sie die Möglichkeit ein Darlehen für die Mietkaution aufzunehmen. Wenn Sie das getan haben, kann es passieren, dass in Ihrem Bescheid das Mietkautionsdarlehen mit deinen Leistungen aufgerechnet wird.

Nach unserer Ansicht darf das Jobcenter die Mietkaution aber erst zurückverlangen, wenn Sie wieder ausziehen und Ihnen nicht monatlich abziehen. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter und gehört damit zu den Kosten der Unterkunft, welche Ihr Jobcenter für Sie übernehmen muss. Deswegen ist es nicht rechtmäßig die Kaution mit deinem Hartz 4-Regelbedarf zu verrechnen. Wenn Sie uns Ihren Bescheid schicken, prüfen wir ihn kostenlos für Sie und helfen Ihnen dagegen vorzugehen.