Jobcenter Esslingen

 

Kontakt

  • Jobcenter Esslingen
  • Adresse: Uhlandstraße 1, 73734 Esslingen
  • Telefon: 0711 / 90654 – 0
  • Fax: 0711 / 90654 – 353
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:0–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Esslingen

Der Landkreis Esslingen liegt in der Region Stuttgart im Landkreis Baden-Württemberg und verzeichnet ca. 527.100 Bürger. Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl im Jahr 2016 betrug 10.297 und die Arbeitslosenquote hatte einen Durchschnittswert von 3,5%. Mit dieser Quote lag Esslingen unter dem Durchschnitt Baden-Württembergs von 3,8%.

Ist mein Kind Teil meiner Bedarfsgemeinschaft?

Grundsätzlich bilden Sie mit Ihrem bei Ihnen lebenden Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings ist es möglich, wenn bestimmte Umstände eintreten, dass dieser Grundsatz außer Kraft gesetzt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Kind älter als 25 Jahre oder verheiratet ist. Weiterhin darf es selbst über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen.

Versicherungspauschale für Kinder

Zusätzlich zu deinem normalen Regelsatz für das Kind stehen dir weitere 30,- Euro als Versicherungspauschale zu. Allerdings gilt diese Pauschale nur, wenn Ihr Kind über ein ausreichendes Einkommen verfügt, also selbst nicht hilfebedürftig ist. Der Grund dafür ist, dass Ihnen der überschüssige Betrag, welchen das Kind verdient, als sonstiges Einkommen angerechnet wird. Sobald dies der Fall ist, muss das Jobcenter dir die Pauschale zahlen.