Jobcenter Wolfsburg

 

Kontakt

  • Jobcenter Wolfsburg
  • Adresse: Porschestraße 2, 38440 Wolfsburg
  • Telefon: 05361 / 4649100
  • Fax: 05361 / 4649141
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–18:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–18:00 Uhr
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Über das Jobcenter Wolfsburg

Die kreisfreie Großstadt Wolfsburg liegt im Osten Niedersachsens und wurde 1938 als Sitz des Volkswagenwerks gegründet. Sie ist mit rund 125.000 Einwohnern die fünftgrößte Stadt in Niedersachsen.

Zahlen, Daten, Fakten

Derzeit kümmern sich im Jobcenter Wolfsburg 115 Mitarbeiter um die Leistungsberechtigten. Im August 2017 waren in Wolfsburg insgesamt 3.427 Menschen im Rechtskreis des SGB II und SGB III arbeitslos gemeldet. Hiervon waren 2:350 Arbeitslose nach dem SGB II, um die sich das Jobcenter kümmert. Zusätzlich gab es 4.414 Unterbeschäftigte. Die Arbeitslosenquote erreichte insgesamt einen Wert von 5,1 %, der im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,1 % gesenkt werden konnte. Im Jobcenter Wolfsburg warten derzeit ca. 78 Klagen und 142 Widersprüche auf ihre Bearbeitung. Diese Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, am besten jeden Bescheid kostenlos von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Harter Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Das Thema Langzeitarbeitslosigkeit ist schon immer ein Schwerpunkt des Jobcenters. Durch zahlreiche Versuche und Projekte, konnte in Wolfsburg die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich gesenkt werden. Aber nichts desto trotz sind ca. 45,8Prozent der arbeitslosen Leistungsbezieher länger als 4 Jahre auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit hat sich auch die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Mit der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales das ESF – Förderprogramm für Langzeitarbeitslose ins Leben gerufen. Hieran nimmt auch das Jobcenter Wolfsburg teil, auch wenn nicht alle über 1000 Langzeitarbeitslose an dem Programm teilnehmen können. Gefördert werden nur Personen, die seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind, das 35. Lebensjahr vollendet haben, über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.