Jobcenter Vechta

 

Kontakt

  • Jobcenter Vechta
  • Adresse: Rombergstr. 51, 49377 Vechta
  • Telefon: 04441 / 9466600
  • Fax: 04441 / 9469101569
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:30 und 14.30-18:00
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Vechta

Im Westen Niedersachsens liegt der Landkreis Vechta. Der Landkreis Vechta zählt zu den boomenden Regionen Norddeutschlands. Besonderes Wachstum ist in den Branchen Ernährungsindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Kunststofftechnik und Bauwirtschaft zu verzeichnen. Er beheimatet rund 137.866 Einwohner.

Zahlen, Daten, Fakten

Von den Einwohnern waren im Oktober 2017 insgesamt 3.047 Menschen arbeitslos nach dem SGB II und SGB III. Dies ergibt eine Arbeitslosenquote von 3,5%, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Landkreises nicht verwundert. Sie liegt deutlich unter dem bundesweiten Durchschnittsweert und konnte im Vergleich zum Vorjahresmonat sogar noch um 0,9 % gesenkt werden. Zudem gab es 4.452 Unterbeschäftigte.

Fraueninformationstag (FIT)

Der Fraueninformationstag wird seit 2007 zwischen den Landkreisen Vechta und Cloppenburg in einer jährlich wechselnden Veranstaltungsreihe veranstaltet und zeigt neue Wege der Berufs- und Lebensplanung auf. Eingeladen sind insbesondere Frauen, die ihren Wiedereinstieg in eine Erwerbstätigkeit planen, die sich beruflich verändern möchten oder die ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und diese nun in Deutschland einsetzen möchten.In Vorträgen und Workshops gibt es Infos zu Themen rund um Bildung, Bewerbung und Beruf.

Wer zahlt meine Unterkunftskosten?

Grunsätzlich muss das Jobcenter die vollen Unterkunftskosten (außer Strom) übernehmen. Dies gilt jedoch nur bis zur angemessen Höhe, die der Landkreis Vechta festgelegt hat. Es ist jedoch nur eine Senkung der Kostenübernahme auf die angemessene Höhe möglich, wenn das Jobcenter ein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren durchgeführt und für mindestens weitere sechs Monate die vollen Kosten übernommen hat. Dies wird von den Jobcentern häufig vergessen. Seien Sie alto auf der Hut und lassen Sie am besten jeden Bescheid kostenlos überprüfen, damit fehlerhafte Bescheide bei Ihnen keine Chance habe.