Jobcenter Rosenheim

 

Kontakt

  • Jobcenter Rosenheim
  • Adresse: Mühlbachbogen 3, 83022 Rosenheim
  • Telefon: 08031 / 408940
  • Fax: 08031 40894-121
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00–12:30 und 14:00–17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:30 Uhr
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Über das Jobcenter Rosenheim

Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt mit seinen rund 60.000 Einwohnern in Oberbayern am Zusammenfluss des Inns und der Mangfall. Im August 2017 verzeichnete die Stadt Rosenheim eine Arbeitslosenzahl von 1.618 und eine entsprechende Arbeitslosenquote von 4,7 %. Damit liegt Rosenheim deutlich über dem Durchschnitt Bayerns mit 3,2%, aber noch unter dem Bundesdurchschnitt mit 5,7 %.

Das strengste Jobcenter Deutschlands

Das Jobcenter Rosenheim hatte im Jahr 2016 die höchste Sanktionsquote im kompletten Bundesgebiet. Die Quote lag bei 6,7 % was in etwa einer Sanktion bei jedem 15. Leistungsempfänger im Zuständigkeitsbereich entspricht. Im Gegensatz dazu hatte der Hochtaunuskreis im Jahr 2016 eine Sanktionsquote von 0,68 % und hat damit die geringste Quote in ganz Deutschland.

Wie lange darf eine Sanktion ausgesetzt werden?

Das Jobcenter hat die Möglichkeit die Sanktion auf 6 Wochen zu verkürzen. Wenn es dies nicht tut, muss es im Sanktionsbescheid die Gründe dafür nennen, warum Ihre Sanktion nicht auf 6 Wochen verkürzt wird. Fehlt diese Begründung in dem Bescheid, hat Ihr Jobcenter einen Fehler gemacht. Wenn Sie glauben, das Jobcenter habe einen Fehler gemacht, aber Sie sind sich unsicher, dann können Sie uns gerne den Bescheid zusenden und wir prüfen ihn kostenlos für Sie.