Jobcenter Rhein-Lahn

 

Kontakt

  • Jobcenter Rhein-Lahn
  • Adresse: Wilhelmsallee 7, 56130 Bad Ems
  • Telefon: 02603 / 93160
  • Fax: 02603 / 9316880
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Rhein-Lahn

Zwischen den Landeshauptstädten Mainz und Koblenz liegt der Rhein-Lahn-Kreis. Derzeit bewohnen ihn ca. 123.500 Personen, von denen im Jahr 2016 durchschnittlich knapp 2.500 arbeitslos gemeldet waren. Daraus ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 3,8%. Verglichen mit dem Durchschnitt des Landes von 5,1 % und dem Durchschnitt der Bundesrepublik von 6,1 %, liegt der Rhein-Lahn-Kreis deutlich darunter.

Kampagne gegen Vorurteile über Arbeitslose

Das Jobcenter Rhein-Lahn beteiligt sich an einer Kampagne, die versucht Vorurteile gegenüber Arbeitslosen abzubauen. Ein weiteres Ziel ist die Arbeitslosen zu motivieren sich mit dem Thema Hartz 4 auseinanderzusetzen und sich über ihre Möglichkeiten zu informieren. Das ist ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung.

Kein Handeln ohne die richtige Rechtsgrundlage!

Allerdings muss ein solches Programm auch gelebt werden. Leider passieren auch Fehler, die sich fatal für dich auswirken können. Insbesondere dann, wenn Bescheid von deinem Jobcenter keine gesetzliche Grundlage aus dem Sozialgesetzbuch hat. Denn das ist zwingend. In manchen Fällen gilt die Rechtsgrundlage zudem nur für zukünftige Hartz 4-Bescheide. Wenn dann dein Jobcenter Geld von vergangenen Bescheiden zurückverlangt, ist das nicht in Ordnung. Hier gilt: Die Rechtsgrundlage ist ungültig und das Jobcenter muss einen neuen Bescheid erlassen.

Weitere Geschäftsstellen des Jobcenters:
  • Bad Ems
  • Diez
  • Lahnstein
  • Nastätten