Jobcenter Neckar-Odenwald

 

Kontakt

  • Jobcenter Neckar-Odenwald
  • Adresse: Renzstraße 14, 74821 Mosbach
  • Telefon: 06261 / 67560
  • Fax: 06261 / 675641
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:30-12:00 und 13:30–16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:30–12:00 Uhr
  • Mittwoch: Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag: 08:30–12:00 und 13:30–17:00 Uhr
  • Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Neckar-Odenwald

Der nördlich in Baden-Württemberg gelegene Necker-Odenwaldkreis besteht aus 27 Gemeinden und hat ca. 143.000 Einwohner, von denen 2016 durchschnittlich 2.973 arbeitslos waren. In Bezug auf alle zivilen Erwerbspersonen im Neckar-Odenwaldkreis ergab sich eine Arbeitslosenquote von 3,8%, womit der Landkreis genau dem Durchschnitt des Bundeslandes Baden-Württemberg mit 3,8% entspricht.

So gehen die Jobcenter in Baden-Württemberg mit ihren Kunden um

Im Jahr 2016 hat das Jobcenter des Neckar-Odenwaldkreises über 650 neue Sanktionen ausgesprochen. Die Jobcenter in Baden-Württemberg haben im gleichen Zeitraum pro Sanktion durchschnittlich 21,2% der Leistungen gekürzt. Das entspricht etwa 117,- Euro. Damit liegt das Bundesland deutlich über dem Durchschnitt der Bundesrepublik von 19,2%.

Vorgehen für den Fall, dass Sie eine Sanktion bekommen

Erst einmal: Ruhe bewahren. Ihr Hartz 4-Bescheid darf nur Sanktionen in einer bestimmten Höhe enthalten. Das Jobcenter darf nur eine höhere Sanktion aussprechen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Sollte Ihr Sanktionsbescheid höher sein als zulässig, kann er angefochten werden. Schicken Sie uns Ihren Sanktionsbescheid zu und wir prüfen kostenlos, ob die Sanktion in der richtigen Höhe ergangen ist.