Jobcenter Kusel

 

Kontakt

  • Jobcenter Kusel
  • Adresse: Fritz-Wunderlich-Straße 49b, 66869 Kusel
  • Telefon: 06381/99698-0
  • Fax: 06381 99698-120
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:30–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:30–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:30–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:30–12:00 und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:30–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Kusel

Der Landkreis Kusel liegt mit seinen ca. 71.000 Einwohnern im Bundesland Rheinland-Pfalz. In Bezug auf den Jahresdurchschnitt 2016 betrugen die Arbeitslosenzahl 1.708 und die Arbeitslosenquote 4,7%. Mit dieser durchschnittlichen Arbeitslosenquote liegt der Landkreis mit der kleinsten Kreisstadt Deutschlands unter dem Schnitt von 5,1 % des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Budget für Eingliederungsmaßnahmen

Das zuständige Jobcenter für den Landkreis Kusel gab im Jahr 2015 insgesamt rund 1,5Mio. Eu-ro für Eingliederungsmaßnahmen aus. Den größten Teil dieser Summe machten Projekte der Arbeitsmarktförderung aus, denn für diese wurden ca. 719.500,- Euro ausgegeben. Weiterhin betrugen die Ausgaben für beschäftigungsfördernde Maßnahmen ca. 296.250,- Euro und für Eingliederungszuschüsse ungefähr 180.000,- Euro. Diese Eingliederungszuschüsse führten zu 56 Vermittlungen von insgesamt 609 im Jahr 2016.

Worauf man bei einem vorläufigen Hartz 4-Bescheid achten muss

Solltest du einen vorläufigen Hartz 4-Bescheid von deinem Jobcenter erhalten, hast du das Recht auf eine Begründung. Wenn die Begründung fehlt oder nicht ausreichend ist, muss sie von dei-nem Jobcenter ergänzt werden. So können Fehler in der Berechnung aufgedeckt werden und du kannst dagegen vorgehen.