Jobcenter Kitzingen

 

Kontakt

  • Jobcenter Kitzingen
  • Adresse: Alte Poststraße 6a, 97318 Kitzingen
  • Telefon: 09321/9263-0
  • Fax: 09321 9263-77
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 und 13:30–15:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:30 und 13:30–17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Über das Jobcenter Kitzingen

Der Landkreis befindet sich im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken östlich von Würzburg und zählt etwa 89.000 Einwohner. 2,7% der zivilen Erwerbstätigen waren im Au-gust 2017 arbeitslos gemeldet. Insgesamt waren das 1.349 Personen. Im Vergleich zur bayerischen Arbeitslosenquote von 3,2% im selben Monat, liegt Kitzingen deutlich darunter.

Wenn das Jobcenter Kitzingen sanktioniert, dann aber gewaltig!

Von Mai 2016 bis April 2017 hat das Jobcenter Kitzingen zwar nur 393 neue Sanktionen ausgesprochen, allerdings wurden im Schnitt 30,1 % der Leistungen gekürzt. Dies entspricht etwa 143,50 EUR. Bayernweit sanktionierten die Jobcenter im Schnitt 22 % der Leistungen. Dabei ging das Jobcenter Kitzingen vor allem gegen junge Hartz-IV-Empfänger vor. Bei den Leistungsberechtigten unter 25 Jahren wurden die Leistungen sogar um 65,4% bzw. 247,60 EUR gekürzt.

Das sollten Sie bei einer zu hohen Sanktion tun

Ihr Hartz-IV-Bescheid darf nur Sanktionen in einer bestimmten Höhe enthalten. Das Jobcenter darf nur eine höhere Sanktion aussprechen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Sollte Ihr Sanktionsbescheid höher sein als zulässig, kann er angefochten werden. Schicken Sie uns Ihren Sanktionsbescheid zu und wir prüfen kostenlos, ob die Sanktion in der richtigen Höhe ergangen ist.