Jobcenter Hof Stadt

 

Kontakt

  • Jobcenter Hof Stadt
  • Adresse: Äußere Bayreuther Straße 2, 95032 Hof
  • Telefon: 09581/785-959
  • Fax: 09281/785709
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–18:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–18:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Über das Jobcenter Hof Stadt

Die Stadt Hof liegt mit ihren ca. 44.500 Einwohnern an dem Fluss Saale im Bundesland Bayern an der Grenze zu Thüringen. Mit einer Arbeitslosenquote von 7,2% und einer absoluten Arbeitslosenzahl von 1.703 im Monat August 2017 liegt die Stadt deutlich über der durch-schnittlichen Arbeitslosenquote Thüringens mit 5,9%.

Bedarfsgemeinschaften in Hof

Im Mai 2017 betreute das Jobcenter Hof 2.804 Bedarfsgemeinschaften. Für diese Bedarfsgemeinschaften gab das Jobcenter für tatsächlich laufende insgesamt ca. 1,1 Mio. EUR aus. Betrachtet man nur die reinen Unterkunftskosten, ohne Betriebskosten, kommt man auf einen Betrag von rund 1 Mio. EUR. Bei knappen 55 % dieser finanziell unterstützen Bedarfsgemeinschaften handelte es sich um Singlehaushalte. Rund 14 % waren Alleinerziehende mit ein oder zwei Kindern innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Fast 10 % machten Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder in der Statistik aus.

Wird mein Kind als Teil der Bedarfsgemeinschaft betrachtet?

Grundsätzlich, ja. Ihr Kind zählt aber nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, wenn es seinen Bedarf durch eigenes Einkommen deckt. Wenn das Jobcenter dieses Einkommen bei den Berechnungen Ihrer Hartz 4-Leistungen einbezieht, ist das ein Fehler. Das Einkommen darf nur in einer externen Berechnung des Jobcenters auftauchen. Wir prüfen gerne Ihren Bescheid, ob ein solcher Fehler vorliegt.