Jobcenter Berchtesgadener Land

 

Kontakt

  • Jobcenter Berchtesgadener Land
  • Adresse: Bahnhofstraße 22, 83435 Bad Reichenhall
  • Telefon: 08651 / 76370
  • Fax: 08651 / 7637200
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Berchtesgadener Land

Das Jobcenter des Landkreises Berchtesgadener Land kümmerte sich im August 2017 um 1.706 Arbeitslose. Im gesamten Landkreis leben etwa 104.000 Einwohner. Verrechnet mit den zivilen Erwerbstätigen kann das Berchtesgadener Land eine Arbeitslosenquote von 3,4% vorweisen. Damit liegt es leicht über dem bayernweiten Schnitt von 3,2%.

Was es für dich bedeuten kann, wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst

Im selben Monat lebten im Berchtesgadener Land 3.112 Bedarfsgemeinschaften. Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, kann das Folgen für Ihre Leistungsansprüche haben. Denn das Einkommen und Vermögen der anderen Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft werden auch bei Ihnen berücksichtigt und andersherum. Daher ist es überaus wichtig, dass die Verhältnisse Ihres Haushalts richtig dargestellt werden.

Aber was, wenn die Bedarfsgemeinschaft in Ihrem Bescheid falsch dargestellt wird?

Wie kompliziert das Thema sein kann, verdeutlicht folgendes Beispiel: Ihr Kind zählt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, wenn es seinen Bedarf durch eigenes Einkommen deckt oder über 25 Jahre alt ist. Wenn das Jobcenter dieses Einkommen aber bei den Berechnungen Ihrer Hartz-IV-Leistungen miteinbezieht, ist dies ein Fehler. Das Einkommen darf nur in einer externen Berechnung des Jobcenters auftauchen. Schicken Sie uns am besten Ihren Leistungsbescheid zu und wir prüfen kostenlos, ob ein Fehler vorliegt.