Jobcenter Augsburger Land Schwabmünchen

 

Kontakt

  • Jobcenter Augsburger Land Schwabmünchen
  • Adresse: Fuggerstraße 10, 86830 Schwabmünchen
  • Telefon: 0821/99 888-0
  • Fax: 08232/9079-77
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 07:30–12:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30–12:00 und 14:00–17:30 Uhr
  • Freitag: 07:30–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Augsburger Land Schwabmünchen

Die Geschäftsstelle Schwabmünchen gehört zum Jobcenter Augsburger Land und ist für die 240.000 Einwohner des Landkreises potenziell zuständig. Im August 2017 waren etwa 3.750 Arbeitslose im Zuständigkeitsbereich gemeldet. Mit einer Arbeitslosenquote von 2,7 % liegt das Augsburger Land unter dem bayerischen Durchschnitt von 3,2%.

Reibungslose Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt?

Ziel des Jobcenters ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Der zu Vermittelnde muss aber auch seinen Teil dazu beitragen und dabei mitwirken, seine Arbeitslosigkeit möglichst schnell zu beenden, ansonsten kann er sanktioniert werden. Von Mai 2016 bis April 2017 hat das Jobcenter des Landkreises Augsburg über 1.050 Sanktionen ausgesprochen.

Auf die Begründung kommt es an!

Jeder Bescheid Ihres Jobcenters muss eine Begründung enthalten. Fehlt diese Begründung in Ihrem Hartz-IV-Bescheid, liegt ein Fehler vor. Beim Sanktionsbescheid gibt es eine Besonderheit: Das Jobcenter hat die Möglichkeit, die Sanktion auf sechs Wochen zu verkürzen. Wenn es dies nicht tut, muss das Jobcenter Augsburg Schwabmünchen auch die längere Laufzeit begründen.