Jobcenter Amberg-Sulzbach

 

Kontakt

  • Jobcenter Amberg-Sulzbach
  • Adresse: Jahnstraße 4, 92224 Amberg
  • Telefon: 09621912 900
  • Fax: 09621 912-804
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:30–12:00 und 13:30-15:00 Uhr
  • Dienstag: 08:30–12:00 und 13:30-15:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:30–12:00 und 13:30-15:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:30–12:00 und 13:30-15:00 Uhr
  • Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Amberg-Sulzbach

Der Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Amberg-Sulzbach liegt nahe dem Metropolbereich Nürnberg und konnte im August 2017 genau 1.600 Arbeitslose verzeichnen. Der Landkreis zählte im Jahr 2015 noch etwa 103.000 Einwohner. Verrechnet mit den Erwerbstätigen ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 2,7 % im August 2017. Im Jahr davor lag die Arbeitslosenzahl bei 1.756.

Welche Menschen die Arbeitslosenquote erfasst – und welche nicht!

Sind alle Arbeitslosen in der Arbeitslosenquote erfasst? Weit gefehlt! Die sogenannten Unterbeschäftigen werden gesondert ausgewiesen. Dazu zählen Menschen, die beispielsweise krank sind, an Qualifizierungen teilnehmen oder in Minijobs arbeiten und auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Welche also genau genommen keine Arbeit haben. Der Landkreis Amberg-Sulzbach verzeichnete im August 2017 genau 2.238 Unterbeschäftigte. Das ergibt zusätzlich zu der Arbeitslosenquote eine Unterbeschäftigungsquote von 3,7 %.

Dein Leistungsbescheid ist nicht begründet? Das solltest du tun

Jeder Bescheid des Jobcenters muss eine Begründung enthalten. In dieser sollte Ihnen erklärt werden, warum Sie Hartz 4-Leistungen erhalten oder nicht. Wenn die Begründung fehlt, muss das Jobcenter diese ergänzen. Dadurch können beispielweise Fehler in der Berechnung Ihrer Leistung aufgedeckt werden.