Widerspruchsfrist verstrichen? Überprüfungsantrag stellen!
Nach Erhalt eines Bürgergeld-Bescheides (ehemals Hartz-Bescheid) haben Sie grundsätzlich einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Was aber, wenn Ihnen erst nach Ablauf der Frist auffällt, dass bei Ihrem Bescheid etwas schiefgelaufen ist? Dann haben Sie immer noch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Wie das funktioniert und was Sie beachten sollten – wir klären Sie auf.
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Überprüfungsantrag: letzte Option nach verpasster Widerspruchsfrist
Gegen jeden Bescheid, den Sie zusammenhängend mit Ihren Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter erhalten, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, sofern Sie vermuten, dass dieser fehlerhaft ist. Da den Behörden erfahrungsgemäß immer wieder Fehler beim Verwaltungsakt unterlaufen, ist das auch keine Seltenheit. Deshalb tun Sie gut daran, Bescheide grundsätzlich zu überprüfen.
Folgende Bescheidarten können Sie beispielsweise überprüfen lassen:
- Bürgergeld-Bewilligungsbescheid (ehemals Hartz 4-Bewilligungsbescheid)
- Bescheid über vorläufige Bewilligung von Bürgergeld (ehemals vorläufiger Hartz 4-Bescheid)
- Ablehnungsbescheid
- Änderungsbescheid
- Aufhebungsbescheid
- Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt
- Sanktionsbescheid
Vielen Empfängern von Grundsicherung fällt es innerhalb der Ein-Monats-Frist auf, wenn Leistungen nicht oder unvollständig gezahlt werden. Ein Widerspruch gegen den Bescheid sollte dann umgehend beim Jobcenter eingereicht werden. Verstreicht diese Frist jedoch, ist der Bescheid nach § 77 SGG (Sozialgerichtsgesetz) bestandskräftig und damit unanfechtbar. Eine Klage vor dem Sozialgericht scheidet damit aus.
Hinweis: Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden?
Jobcenter sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte aufzuklären. Das bedeutet, dass die Behörden eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung in jeden Bescheid mit aufnehmen müssen. Die klärt Sie über Ihr Widerspruchsrecht und damit einhergehende Fristen auf. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich Ihr Widerspruchsrecht auf ein Jahr.
Dennoch: Es kann vorkommen, dass Sie erst nach Ablauf der Frist bemerken, dass etwas mit Ihrem Bescheid nicht stimmt. Damit Sie als Leistungsempfänger nicht benachteiligt werden, bleibt Ihnen dann die Option, nach § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Wann ein Überprüfungsantrag gestellt werden sollte
Jeder Bürgergeld-Bescheid (ehemals Hartz 4-Bescheid) stellt einen Verwaltungsakt dar. Dabei ist es Ihr grundlegendes Recht, diesen Verwaltungsakt zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Der Grund: Jeder Bescheid – oder Verwaltungsakt – nimmt Einfluss auf Ihre persönliche Situation. Haben Sie also das Gefühl, dass das Jobcenter bei Ihrem Verwaltungsakt Fehler gemacht hat, gehen Sie dem nach und überprüfen Sie diesen.
Stellt sich heraus, dass Ihr Bescheid tatsächlich fehlerhaft ist, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Voraussetzung ist dabei, dass die Ein-Monats-Frist für einen Widerspruch bereits verstrichen ist. Durch den Überprüfungsantrag stoßen Sie ein neues Verwaltungsverfahren an.
Wie ein Überprüfungsantrag zu stellen ist
Es gibt keine festen Vorschriften, in welcher Form der Antrag gestellt werden muss. Bedeutet: Sie können Ihrem Jobcenter schriftlicher oder mündlich mitteilen, welche Mängel Ihnen in Ihrem Bürgergeld-Bescheid aufgefallen sind.
Tipp: Antrag schriftlich stellen und Eingang bestätigen lassen
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, den Überprüfungsantrag schriftlich zu stellen und sich den Eingang vom Jobcenter bestätigen zu lassen. Tragen Sie Ihr Anliegen mündlich vor, nehmen Sie sich einen Zeugen mit.
Wichtig für Sie ist außerdem, dass Sie sich immer an das Jobcenter wenden, das Ihnen den fehlerhaften Bescheid ausgestellt hat. Das gilt auch, wenn Sie inzwischen umgezogen sind und eigentlich ein anderes Jobcenter für Sie zuständig ist.
Zu überprüfende Bescheide genau benennen
Achten Sie bei Ihrem Antrag darauf, dass Sie genau benennen, welche Bescheide Sie prüfen lassen möchten. Damit das eindeutig ist, geben Sie einfach das Datum an, das in dem jeweiligen Bescheid angegeben ist. Zudem benötigen Sie eine kurze Begründung, warum Sie diesen bestimmten Bescheid überprüfen lassen möchten.
Hinweis: Erlass zweier Bescheide an einem Tag
Wurden Ihnen an einem Tag zwei Bescheide erlassen, geben Sie zwecks Überprüfung zusätzlich die Bescheidart (bspw. Bewilligungsbescheid, Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid) an.
Ist ein Überprüfungsantrag nicht korrekt gestellt worden, ist es schwierig, gegen eine Ablehnung vorzugehen.
Welche Fristen sind bei einem Überprüfungsantrag zu beachten?
Mithilfe eines Überprüfungsantrags können Sie Ihre Leistungen rückwirkend für ein Jahr kontrollieren lassen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Fristberechnung immer ab Anfang des Kalenderjahres beginnt, in dem Sie den jeweiligen Überprüfungsantrag eingereicht haben. Sie können also das gesamte vorherige Kalenderjahr überprüfen lassen.
Um das einmal zu verdeutlichen: Angenommen, Sie haben im August 2021 einen Antrag auf Überprüfung beim Jobcenter gestellt. Dann zählt die Jahresfrist ab dem 01.01.2021. Sie können also alle Leistungsbescheide prüfen lassen, die ab dem 01.01.2020 erlassen wurden.
Für Erstattungsbescheide und diesen zugrunde liegenden Bescheiden gilt außerdem eine längere Frist. Hier können Sie die in den letzten vier Kalenderjahren erlassenen Bescheide überprüfen lassen.
Bearbeitungszeiträume durch das Jobcenter
Grundsätzlich hat das Jobcenter nach § 88 SGG sechs Monate Zeit, über Ihren Überprüfungsantrag zu entscheiden. Der von Ihnen genannte Bescheid bzw. Verwaltungsakt wird noch einmal auf Richtigkeit überprüft. Sollte Ihr Jobcenter nach sechs Monaten keine Reaktion zeigen, können Sie Untätigkeitsklage erheben.
Auswirkungen eines Überprüfungsantrags
Haben Sie einen Überprüfungsantrag gestellt, kann sich das Jobcenter auf die von Ihnen bemängelten Punkte beziehen, es kann aber auch weitere Aspekte hinzuziehen und den gesamten Verwaltungsakt im Detail durchgehen. Dabei kann es vorkommen, dass das Jobcenter Sie auffordert, bestimmte Nachweise zu erbringen, um etwaige Fehlberechnungen zu belegen.
Erbringen Sie diese Nachweise zeitnah, um den Überprüfungsprozess nicht zu behindern. Lassen Sie sich auch hier immer eine schriftliche Bestätigung geben, dass Sie die angeforderten Unterlagen nachgereicht haben.
Wichtig: Bescheid kann sich zu Ihrem Nachteil ändern
Bei einem Überprüfungsantrag sollten Sie genau wissen, welchen Fehler das Jobcenter bei Ihrem Bescheid gemacht hat und welche Korrektur Sie erreichen möchten. Denn: Fällt dem Jobcenter bei Überprüfung ein Fehler ins Auge, der sich nachteilig für Sie auswirkt, kann die Prüfung auch negative Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben.
Zudem kann es sein, dass Ihnen in Ihrem Bescheid Leistungen zugesprochen werden, die Ihnen aufgrund einer geänderten Gesetzeslage nun nicht mehr zustehen. Diese kann das Jobcenter bei der Überprüfung streichen. Es kann also passieren, dass Sie bereits erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen müssen.
Prüfen Sie, ob sich die Gesetzeslage zu Ihrem Nachteil entwickelt hat, ehe Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
Antrag abgelehnt – was nun?
Wird Ihr Überprüfungsantrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Beachten Sie dafür aber in jedem Fall die Ein-Monats-Frist. Halten Sie diese nicht ein, haben Sie in aller Regel keine Handhabe mehr. Haben Sie Widerspruch eingelegt, werden Sie von Ihrem Jobcenter einen Widerspruchsbescheid erhalten. Gegen diesen Bescheid können Sie dann klagen.
Hinweis: Drei-Monats-Frist
Ab Zeitpunkt Ihres Widerspruchs hat das Jobcenter drei Monate Zeit, Ihnen den Widerspruchsbescheid zuzustellen. Hält die Behörde diese Frist nicht ein, verstößt sie gegen das Gesetz und Sie können Untätigkeitsklage einreichen.
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Hallo, ich sehe bei den bescheiden vom jobcenter nicht durch. Habe jetzt erfahren das 10 monate ca 270,-€ zu wenig geld bekommen habe, mein Sohn ist im März’22 18 geworden. Unterlagen habe ich rechtzeitig abgegeben. Wurde aber nicht berücksichtigt.
Was kann ich tun ? Kann ich es einfordern ?
Lg Martina
Hallo Martina,
sofern Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen haben (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler festgestellt, folgt ein Widerspruch. Haben Sie keinen aktuellen Beschied, stellen Sie einen Überprüfungsantrag.
Hallo ich würde hier gerne für eine Freundin fragen. Sie bekommt seit über einem Jahr vom Jobcenter nur 200 Euro monatlich und manchmal auch gar nichts. Ihr Sachbearbeiter lässt absolut nicht mit sich reden. Sie hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und wissen jetzt nicht mehr weiter. Wir wissen nicht wo wir uns hin wenden müssen oder was wir da jetzt genau unternehmen müssen. SIe kann von 200 Euro im Monat nicht mehr leben und ich bekomme nur Sozialhilfe und kann ihr auf dauer leider auch nicht helfen.
Liebe grüße Justine Feldhoff
Hallo Justine,
pauschal können wir dazu leider keine Aussage treffen. Hat Ihre Freundin einen aktuellen Bescheid zur Hand, der nicht älter als einen Monat ist, sollte sie den einmal von unseren Partneranwälten prüfen lassen. Stellt sich heraus, dass das Jobcenter bei der Berechnung Fehler gemacht hat, wird Widerspruch eingelegt. Hat sie keinen aktuellen Bescheid zur Hand, kann sie entweder bis zum nächsten Bewilligungszeitraum abwarten (dann erhält sie auch einen neuen Bescheid). Alternativ kann sie einen Überprüfungsantrag stellen.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zum 28.03.2022 eine Eingangsbestätigung Widerspruch vom JC für einen Bildungsgutschein bekommen, der komplette Ablehnungsbescheid ist widersprüchlich, ich habe mir Akteneinsicht geben lassen. Bis heute habe ich keinen Widerspruchsbescheid bekommen, zählen da nicht die 3.Monate Bearbeitungszeit vom JC?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sandro,
um über einen Widerspruch zu entscheiden, hat das Jobcenter drei Monate Zeit. Haben Sie nach wie vor noch keinen Bescheid erhalten, können Sie Untätigkeitsklage erheben.
Viele Grüße
Sehr geehrtes Hartz4 Team,
ich hatte als Hartz4 Empfänger einen nebenjob mit 480 EUR/Monat Brutto. Nun hat mein Arbeitgeber 5 Monate nicht bezahlte. Das Jobcenter überweist mir dafür 4 Monate 250 EUR/ Monat. Begründung, liegt daran das im Dezember ich den Lohn Oktober erhalten habe. Aus diesem Grund wird Dezember mir nicht ausbezahlt. Ich habe dem widersprochen, erhalte aber keine Antwort. Zusätzlich fragte ich nach einen Darlehen für eine Waschmaschine. Das möchte man nicht gewähren, ich soll bei Caritas eine kostenlos erfragen/erbetteln. Ich will nichts geschenkt, ich will die Maschine auf Raten über ein Darlehen abbezahlen. Mehr nicht. Können Sie mir helfen?
LG Klenk
Hallo Klenk,
liegt Ihr Widerspruch mehr als drei Monate zurück, reichen Sie Untätigkeitsklage ein. Bezüglich des Ablehnungsbescheides für das Darlehen: Lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen, sofern der Bescheid noch im Rahmen der einmonatigen Widerspruchsfrist liegt. Grundsätzlich haben Jobcenter beim Darlehen aber einen Ermessensspielraum, was bedeutet, dass es nicht gewährt werden muss.
Viele Grüße
Hallo sehr geehrte Leser
Ich habe mal eine Frage –
Ich bin verheiratet und lebe mit meinem Mann zusammen .Also sind wir eine Bedarfsgemeinschaft . Ich bekomme 203 € und er auch aber es heist doch 404 € für jede Person . Wird davon was abgezogen ? sodas es jetzt so wenig ist : Ich muss 150 € Strom bezahlen und weiss nicht wie das gehen soll .
Viele Grüße Sabine
Hallo Sabine,
das können wir ohne Weiteres leider nicht beurteilen. Haben Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) zur Hand, lassen Sie diesen durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei falscher Berechnung wird Widerspruch eingelegt, sodass Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren
Anfrage
Mei8ne Frau und Tochter erhalten vom Jobcenter Unterhalt Ich bekomme nichts da ich Rente erhalte
Der Patenonkel überweist meiner Tochter monatlich 60 Euro Taschengeld Geht noch zur Schule
Darf das Geld als zusätzliches Einkommen werden Des weiteren habe ich vor längerer Zeit dem Patenonkel eine höhere Summe Geld geliehen das ich monatlich mit 100 Euro zurückbezahlt komme
Auch über diese Summe macht das Jobzenter schwierigkeiten wolln es auch als Zusats einkommen
berechnen Meine Frau bekam erst 612,07 dann 557,01 jetzt wieder eine Änderung von 515,52
es reicht nicht lange aus ist es richtig, wie sich das Jobcenter verhält Darf das als zusätzliches
Einkommen angerechnet werden
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Edler
Hallo Herr Edler,
Ihre Tochter darf monatlich bis zu 100 € abzugsfrei erhalten. Demnach darf das Taschengeld nicht angerechnet werden. Gleiches gilt auch für Sie. Bis zu 100 € liegt alles im Bereich des Freibetrages. Ich würde Ihrer Frau empfehlen, die Bescheide vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen, sofern diese nicht älter als einen Monat sind. Um Widerspruch einlegen zu können, muss eine Frist von einem Monat berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Guten Tag, ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber (14km einfache fahrt) gekündigt zum 31.12.21(vollzeit 48.5h) und am 1.1.22 in meinen jetztigen Wohnort ein arbeitsstelle (30h)angenommen. Nach der Probezeit bekomme ich 5h /wöchentlich mehr sowie ein Stundenlohn unterschied von 14,00€ /h
Und bei alten Arbeitgeber 11.80€ habe jetzt 150€ nur Spritkosten zu meinen jetzigen Arbeitgeber. Und das jobcenter hat mir in Bezug darauf hin trotz meiner Infos und tel. Im Jobcenter ein Schreiben 08.12.21 bekommen betreff: Einstellung meiner Leistungen .
Ich glaube ich brauche dringend Hilfe zu mir wurde gesagt das es wenn nur ein Sanktion wäre.
Mit freundlichen Grüße
Hallo Frau Gross,
lassen Sie Ihren Aufhebungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Bei einer fehlerhaften Berechnung kann daraufhin Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist nur, dass Sie das zügig tun, denn es gilt eine Widerspruchfrist von einem Monat. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.
Viele Grüße
Hallo und guten Tag
sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren
Ich heiße Frank Gehricke und bin 57 Jahre alt.
Ich Wohne allein in einem Eigenheim das ich 1993 gekauft habe und noch mit monatlichen Tilgungsraten zu bezahlen habe. Durch Krankheit bin ich nun in diese Lage Harz IV gekommen und weiß nicht mehr wie es weitergehen soll. Seit Mai 2021 bekomme ich laufend nur vorläufige Bescheide und Bewilligungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Am Anfang Mai 2021 bis Juni 2021waren es noch 584 Euro die nicht ausgereicht haben um Tilgungsraten, Heizung, Versicherungen etc, zu bezahlen.
Meine Frau hat mich dann finanziell mit 2500 Euro unterstützt ,um damit die angefallenen Kosten und Verbindlichkeiten zu bezahlen. Unter anderem auch Zahnarztrechnungen. Das Jobcenter hat mir dann diese Zuwendungen angerechnet so das ich nun von Oktober bis Dezember mit 114,47 Euro 2021, Januar 2022 mit 447,80 Euro , Februar 2022 mit 347,80 Euro und März 2022 mit 484,80 Euro Leben soll. Ich bin dabei Haus und Hof zu verlieren für das ich über dreißig Jahre, Tag und Nacht gearbeitet habe. Ich weiß nicht mehr weiter.
Für ein Feedback in dieser doch besch…… Lage wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Frank Gehricke
Hallo Herr Gehricke,
wenn Sie die 2.500 EUR Ihrer Frau als Darlehen erhalten haben, darf das Jobcenter Ihnen dieses nicht als Einkommen anrechnen. Dazu hatten wir erst kürzlich einen Beitrag verfasst: Privatdarlehen ist kein Einkommen. Ich rate Ihnen eine Überprüfung Ihres Bescheides durch unsere Partneranwälte anzustoßen. Mit Ihnen können Sie dann auch weitere Schritte klären.
Viele Grüße
Hallo,
Ist das Jobcenter im Recht, wenn sie mir meine Leistungen streichen aufgrund fehlender Unterlage ?
Ich habe eine Bestätigung dafür das ich meinen Aufenthaltstitel beantragt habe zum Jobcenter gesendet um weiterhin Leistungen zu erhalten. Ich habe aber keine Leistungen bisher bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Charaf Samir
Hallo Herr Charaf,
fehlen dem Jobcenter Unterlagen, kann es Ihren Antrag nicht abschließend bearbeiten. Das kann dazu führen, dass Sie keine Leistungen erhalten. Sofern Sie wissen, welche Unterlagen fehlen, reichen Sie diese zügig nach. In unserem Ratgeber Hartz 4-Antrag stellen und einreichen erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen. Sie können auch einen Antrag auf Hartz 4-Vorschuss stellen, damit Sie nicht ohne jegliche Mittel dastehen. Informationen dazu, finden Sie hier: Arbeitslosengeld II im Voraus – Der Hartz 4-Vorschuss.
Viele Grüße
Guten Tag ,
Mein Problem ist das ich laut meines letzten Bedarfsgemeinschafts -Bewilligungsbescheids nur einen Ansspruch auf 163,36 € habe da meine Ex Partnerin mit ihrem Gehalt mit angerechnet wurde ! Ohne mein wissen hat sie ihren Teil der Wohnung gekündigt und weigert sich mich Finanzielle zu Unterstützen ! Von der Kündigung sowie einer Trennung habe ich eigentlich nur neben bei was erfahren da sie mit mir nicht mehr redet ! Das job Center fühlt sich nicht zuständig und meint ich solle den Widerspruch zurück nehmen und dann läuft ab dem nächsten ersten alles wieder normal ! Wovon ich mit meinem Hund in der Zeit leben soll konnten oder wollten sie mir nicht sagen ! Was kann ich dagegen tun ! ?
Hallo Herr Spürck,
das klingt danach, dass Ihre Partnerin dann auch auszieht bzw. ausgezogen ist. Demnach wäre Sie dann auch nicht mehr Teil Ihrer Bedarfsgemeinschaft und darf nicht bei der Berechnung Ihres Hartz 4-Satzes berücksichtigt werden. Dass die Bedarfsgemeinschaft nicht länger besteht, müssen Sie dem Jobcenter allerdings mitteilen, um eine Neuberechnung anzustoßen.
Viele Grüße