Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter
Es gibt Umstände, da haben Sie ein Recht auf eine Erstausstattung. Wenn Sie sich diese nicht leisten können, zahlt Ihr Jobcenter dafür. Wann dies der Fall ist und wie Sie den Antrag dafür stellen, erklären wir Ihnen hier.
Antrag auf Erstausstattung erstellen
[lwptoc]
Was ist eine Erstausstattung genau?
Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine Erstausstattung beim Jobcenter zu beantragen. Erstausstattungen sind Leistungen, die Sie zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld-Regelbedarf (ehemals Hartz 4) erhalten. Diese sind dafür gedacht, Kosten zu decken, die durch besondere Situationen einmalig entstehen und nicht von Ihren monatlichen Leistungen gezahlt werden können. Aber auch hier ist natürlich genau festgelegt, welche Kosten als Erstausstattung gelten. Es gibt folgende Erstausstattungen:
- Erstausstattung der Wohnung
- Bekleidungsgeld für Erstausstattung mit Bekleidung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft
Gut zu wissen:
Erstausstattungen stehen Ihnen als Hilfebedürftigem zu. Deshalb müssen Ihnen die Leistungen zusätzlich zu Ihrem Regelsatz gezahlt werden. Auch die Finanzierung durch ein Darlehen, bzw. einen Bürgergeld-Kredit ist unzulässig. Anders ist das bei Ersatzbeschaffung. Das trifft beispielsweise zu, wenn Sie einen bereits abgenutzten Gegenstand durch einen neuen ersetzen möchten. Diese Art der Anschaffung wird vom Jobcenter nicht übernommen. Die einzige Möglichkeit wäre in diesem Fall ein Darlehensantrag beim Jobcenter.
Welche Arten von Erstausstattungen gibt es?
Erstausstattung für die Wohnung | Kann für Einrichtungsgegenstände und Möbel beantragt werden, die erstmalig angeschafft werden. |
Bekleidungsgeld | Kann für Kleidung beantragt werden, die durch besondere Umstände erstmalig benötigt wird. (z. B. Umstandsmode, Säuglingskleidung) |
Erstausstattung bei Schwangerschaft | Kann für Anschaffungen beantragt werden, die bei der ersten Schwangerschaft benötigt werden. (z. B. Wickelkommode, Kinderwagen) |
Welche Fristen muss ich wahren?
Es gibt keine feste Frist, in der Sie eine Erstausstattung beantragen müssen. Solange Sie bedürftig sind, können Sie diese auch nachträglich noch erhalten. Ziehen Sie beispielsweise in eine Wohnung ein und Sie benötigen Geld für Möbel, können Sie auch nach Ihrem Einzug noch einen Antrag stellen.
Auf welche Bearbeitungszeiten muss ich mich einstellen?
Das Jobcenter erhält generell sechs Monate Zeit, damit es einen Antrag bearbeiten kann. Dieser Zeitraum ist leider gesetzlich festgelegt. Sollte das Jobcenter länger als sechs Monate benötigen, kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden.
Es ist daher wichtig, dass Sie Ihrem Sachbearbeiter frühzeitig mitteilen, dass Sie eine Erstausstattung benötigen. Auch können Sie ihn darum bitten, dass eine schnelle Bearbeitung erfolgt. Kennt das Jobcenter die Umstände, erklärt es sich ggf. zu einer kürzeren Bearbeitungszeit bereit.
Was muss ich einem Antrag auf Erstausstattung beilegen?
Sie sind in diesem Fall in der Beweispflicht. Das bedeutet, das Jobcenter benötigt einen Beweis, dass Sie einen Anspruch darauf haben. Daher müssen Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Erstausstattung ebenfalls Dokumente einreichen, die Ihren Anspruch belegen. Dies wäre zum Beispiel eine Bescheinigung Ihres Arztes, dass Sie schwanger sind.
Riskiere ich mit Nebeneinkünften eine Erstausstattung nicht zu erhalten?
Auch wenn Sie neben Ihren Bürgergeld-Leistungen arbeiten, steht Ihnen eine Erstausstattung zu. Denn maßgebend ist, dass Sie hilfsbedürftig sind. Reichen Ihre Einkünfte durch Ihren Job nicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, sind Sie Bürgergeld-Aufstocker: Sie arbeiten und bekommen Bürgergeld (ehemals Hartz 4). Also erhalten Sie keinen vollen Bürgergeld-Regelsatz, sondern nur einen Anteil, sodass Ihr Gehalt ergänzt wird. Dennoch sind Sie in diesem Fall hilfebedürftig und haben ein Recht darauf. Wenn Ihr Jobcenter Ihnen diese verwehren will, ist das rechtswidrig.
Antrag bereits gestellt und Bescheid erhalten? Jetzt prüfen.
Sie erhalten keine Erstausstattung von Ihrem Jobcenter, obwohl sie Ihnen zusteht? Senden Sie uns Ihren Bürgergeld-Bescheid (ehemals Hartz 4-Bescheid). Wir prüfen diesen für Sie und legen Widerspruch gegen das Jobcenter ein – kostenlos.
Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?
Hallo, Ich bin z.Zt. ohne Festen Wohnsitz und habe nun die Möglichkeit eine Wohnung zu beziehen. Diese ist “nackt”, nicht mal eine Küche ist vorhanden. Nach der Obdachlosigkeit besitze ich z.Zt nur 2,5 Sätze Kleidung. Ausserdem Habe ich einen Sohn mit Schwerbehinderung (Authist) der dann auch wieder Alle seine Ferien (ca. 12 W/Jahr) bei mir verbringen wird (Bestätigung des Jugendamts liegt vor).
Nun meine Frage: Was kann ich alles beim Jobcenter, als Erstausstattung, beantragen, auch in Hinsicht auf die Besuche meines Sohnes?
Hallo Kai,
setzen Sie sich hierzu einmal mit Ihrem Sachbearbeiter zusammen und geben Sie genau an, was Sie für die Wohnung benötigen. Realistisch erscheint aber eine Erstausstattung für die Wohnung. Zudem sollten Sie Bekleidungsgeld beantragen. Lehnt das Jobcenter Ihre Anträge ab, übernehmen unsere Partneranwälte gerne die Bescheidprüfung zwecks Widerspruch.
Viele Grüße
Hallo ich bin Sultan ich bekomme Zeit September bürgergeld für mich und für meine zwei Töchter. Bis 01.11.2022 haben wir bei Bein Bruder gewohnt ab November sind wir in unsere eigene Wohnung eingezogen ich habe kein erstausstattungs Antrag gestellt wusste nichts davon für Möbel und so weiter kann ich nachträglich Antrag stellen für Möbel und für die Kinder auch Kleidungs Antrag stellen. Für Sofa und Kleider Schrank kühschrank Matratzen und ähnliches hat mein Bruder mir Geld ausgeliehen ich habe die Rechnungen kann ich sie auch vorlegen
Hallo Sultan,
sofern Sie bereits Möbel gekauft haben, dürfte das Jobcenter Ihnen leider keine Kosten erstatten. Eine nachträgliche Übernahme ist nicht möglich. Und auch für die Bekleidung Ihrer Kinder wird das Jobcenter nicht aufkommen. Die Kosten für Bekleidung sind aus dem Regelsatz zu zahlen.
Viele Grüße
Guten Tag,
Folgende Frage: ich habe 2020 eine Erstausstattung beantragt, allerdings kein bett, weil ich bis jetzt auf der Couch geschlafen habe und die Zimmer meinen Kindern überlassen habe. Nun teilen sich meine Jungs aber ein Zimmer und es ist Platz für ein Bett für mich. Kann ich dafür nochmals eine Erstausstattung beantragen?
Wenn ja, soll ich in den Antrag auch reinschreiben, dass ich bis jetzt auf der Couch geschlafen habe oder wird mir dann gesagt, ich könnte ja jetzt auch weiter dort schlafen?
Vielen Dank im Voraus 😊
Hallo Jaqueline,
Das lässt sich pauschal leider nicht beurteilen. Stellen Sie einen Antrag. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
Viele Grüße
Hallo, folgender Fall. Erstausstattung nach Haftentlassung. Einrichtung ohne Problem durchgegangen. Bekleidung ist ein Problem. Jc verlangt schriftlichen Nachweis über den Verbleib der Bekleidung von vor der Haft, also von Anfang 17, nach ebensolanger Haft. Es gibt keine Nachweise dazu. Von der Straße weggefangen und nie wieder was gesehen oder gehört. Auch keine Möglichkeit aus der Haft heraus irgendwas zu regeln. Was soll man darauf antworten?
Hallo Eilers,
wissen Sie nicht, was mit Ihren persönlichen Sachen geschehen ist, erklären Sie dem Jobcenter genau das.
Viele Grüße
Was passiert wenn jemand mit meinen Daten beim amt erfahren will wegen der Bearbeitungszeit, sich dabei mit meinen Daten Geb. Geburtsort, Vollständiger Name hab 4 stk. deswegen.
Das jobcenter dekt jetzt das ich das 2 mal Beantragt habe, deswegen ist die Bearbeitungszeit zurück gestellt worden. Was muss ich jetzt machen ??? Bitte um hilfe dabei kenn mich überhaupt nicht damit auskenne. vielen Dank im voraus.MFG Cai
Hallo Cai,
versuchen Sie das mit Ihrem Jobcenter zu klären. Grundsätzlich dürfte es keine Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit nehmen, wenn Sie zweimal Leistungen beantragt haben. Dennoch: Wie lange sich die Bearbeitung Ihres Antrages hinzieht, können wir Ihnen nicht sagen.
Viele Grüße
Guten Tag ,,
und zwar geht das darum ,ich bin aktuell obdachlos aber habe alle beantragt beim amt und auch eine wohnung ist in aussicht……. nun meine frage …. da ich überhaupt keine möbel mehr habe und auch keine klamotten nur das was ich anhabe und was im rucksack ist ……. bekomme ich vom amt da finanzielle hilfe ?
Hallo Michael,
stellen Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung für Ihre Wohnung und einen für Bekleidungsgeld. Sollte es zur Ablehnung kommen, lassen Sie den Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird Widerspruch eingelegt. Wichtig ist dabei nur, dass Sie vor Ablauf der Widerspruchsfrist (ein Monat) die Unterlagen einreichen.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der nachträglichen Erstattung der Ersteinrichtung.
Derzeit ist es so, dass ich 2 aus der Ukraine geflohenen Damen bei behördlichen Angelegen helfe. Wie ihr wahrscheinlich wisst, hat sich zum 01.06. die Gesetzeslage für Ukrainische Flüchtlinge geändert. Im speziellen geht es darum, dass Person A zum 01.06. (nach Bestätigung der Mietkostenübernahme durch das Sozialamt) zu Person B in die Wohnung gezogen ist. Dort leben beide Eigenständig im Sinne einer Wohngemeinschaft. Da jedoch das Jobcenter in Hamburg nicht in der Lage war alle Anträge in angemessener Frist zu bearbeiten, hat Person A einen Leistungsbescheid erst zum 01.09. erhalten. In der Übergangszeit von Juni bis August erhält die Person A Geld gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Jobcenter erklärte mir, dass für die Übergangzeit eine erneute Berechnung erfolgt und sie im September die Differenzbeträge dieses Zeitraumes zusätzlich erhält.
Nun ist es jedoch so, dass Person A durch den bereits im Juni erfolgten Umzug in Vorleistung für die Einrichtung ihres Bedarfs gegangen ist (Renovierung/Malerarbeiten) sowie die zum Leben benötigte Haushaltsgegenstände (Belege vorhanden).
Ich habe versucht im Internet zu recherchieren und bin dabei auf die Aussage gestoßen, dass bereits angeschaffte notwendige Gegenstände, welche unter die Erstausstattung des Jobcenters fallen nicht nachträglich erstattet werden. Könnt ihr mir sagen ob das so korrekt ist? Gerade in diesem speziellen Falle? Was soll Person A denn in diesem Übergangszeitraum von 3 Monaten machen?! In einem leeren Raum ohne jegliche Ausstattung wohnen? Letztlich in das Jobcenter doch im Verzug, da Person A die Gesetzesänderung zum 01.06. erläutert und mündlich zugesagt wurde. Gibt es hierzu Erfahrungen bzw. Richtlinien? Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Philip
Hallo Philip,
das ist in der Tat ein schwieriges Thema. Grundsätzlich sollte hier keine Eigeninitiative ergriffen werden, da eine Erstattung im Nachhinein nicht bzw. nur in seltenen Fällen möglich ist. Ggf. kann ihr aber aufgrund der gegebenen Notlage das Geld, ob komplett oder anteilig, erstattet werden. Versuchen Sie bei dem jeweiligen Jobcenter einen Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen.
Viele Grüße
Hallo ihr lieben,
ich erhoffe mir durch Erfahrungen von anderen was Thema Erstausstattung und Mehrbedarf in der Schwangerschaft angeht, wieviel ihr erhalten/bekommen habt. Das ist meine zweite SS nach 6 Jahren und somit weiten Abstand was für Umstandsbekleidung /Babykleidung und Möbelanschaffung ect. angeht und ich nichts mehr vorhanden habe, wenn man bedenkt das meine große Tochter (bald 7 Jahre) alt wird. Harz 4 Anträge sind noch in Bearbeitung und noch am ausrechnen wie viel uns alles zusteht… Miete, Lebensunterhalt…ect. Da mein Lebensgefährter ja mitberechnet wird und er berufstätig ist und ca. so um die 1450€/1500€ Netto ausgezahlt bekommt…. Und seit dem 14.05.22 mein Restanspruch auf ALG1 beendet ist und ich garkein Einkommen habe außer (Kindergeld) … Sind wir sehr angespannt, was das Ergebnis vom Harz 4 amt uns ergibt. Ich bin in der 36 SS und meine Zeit läuft Marathon….. Und stehe noch nirgendwo, wieviel mir genau zusteht, um mich dementsprechend auch vorzubereiten/ zu sein… Was ich leider noch nicht bin…. Oder das die Freude für’s Baby oder ähnliches da sein zu müssen… Leider vergebens. Gesagt wurde mir kurz und knapp ( ohne Berechnung von meinem Sachbearbeiter, was einen zusteht Thema Harz 4 Geld) das mir nur 300€ mindestens für die Erstausstattung für’s Baby (Kleidung/Möbel ect.) und für’s Mehrbedarf (Umstandsmode) Grad Mal noch überhaupt zustehen würde. Laut das Internet steht einen für die Erstausstattung für’s Baby ab 700€ bis 900€ zu Verfügung…. Ohne irgendwelche Einkommensgrenze oder ähnliches….. Wieso sagt man mir dann nur 300€ mindestens, trotz ohne den Berechnungen vom Regelsatz was ich erhalte.. obwohl das Gesetz für sich sprich und sagt … Ohne jegliche Begrenzungen was das Einkommen oder ähnliches Angeht, sei es nur ein Teil von Jobcenter als aufstockende Leistungen zu bekommen steht eine die Erstausstattung ab 700€ bis … Zur Verfügung.
Ich bitte und erhoffe mir von euch allen anwesenden hier, die mein Hilfe Ruf gelesen haben, mir ernsthafte Hilfe anbieten was, welche Schritte/wie ich handeln muss, um mein Ziel zu erreichen und endlich Mal etwas mehr freude für mein ungeborenes zu bekommen und wissen was stand der Dinge ist und ich rechtzeitig noch vorbereitet bin, wenn das Baby zur Welt kommt. Meine Zeit drängt und läuft Marathon. Ich habe nur noch 3-4 Wochen spätestens (kann aber jederzeit kommen) noch Zeit alles zu besorgen und vorbereitet zu sein.
Ich bitte um ernsthafte Erfahrung, Meinungen und Antworten.
Danke im voraus für alle mitanwesenden für’s lesen
Hallo Hatixhe,
leider können auch wir Ihnen keine genaue Angabe dazu machen, was Ihnen letztlich zusteht. In jedem Fall aber empfehlen wir Ihnen, jeden Bescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten, von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen, um eine fehlerhafte Berechnung auszuschließen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie auch das erhalten, was Ihnen zusteht.
Viele Grüße
hallo, habe durch eine fristlose kuendigung meine wohnung verloren,leider konnte ich nicht rechtzeitig was neues finden.es kam dann zu einer zwangsrauemung.die wenigen eingelagerten sachen konnte ich mir nicht leisten diese auszuloesen.nun habe ich nichts mehr.kann ich auch erstaussattung bekommen oder moebelgeld nach obdachlosigkeit ?lebezu 3 in bedarfsgemeinschaft mit kind.
lg romy
Hallo Romy,
sofern ein berechtigter Bedarf besteht, sollte Ihnen eine Erstausstattung gewährt werden. Stellen Sie einen Antrag beim Jobcenter. Kommt es zu einer Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein.
Viele Grüße
Hallo, ich habe mit meiner schwester nach Frankfurt umgezogen. Wir haben eine Wohnung mit Möbel gefunden.
Möbelkosten ist 325€ pro Monat. Wir möchten wissen ob Jobcenter die hilft für Möbelkosten oder?
L. G.
Gyulsyum
Hallo Gyulsyum,
ggf. erstattet Ihnen das Jobcenter die Kosten für eine Erstausstattung, sofern Sie vorher keine eigenen Möbel besessen haben und durch Ihren Umzug ein Bedarf entstanden ist. Stellen Sie einen Antrag beim Jobcenter. Lehnt es die Übernahme mit einem Bescheid ab, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen.
Viele Grüße