Bürgergeld beantragen: So klappt es mit der Bewilligung von Leistungen
Müssen Sie Bürgergeld beantragen, um Ihre Regelbedarfe zu decken, sind Sie zweifelsohne in einer schwierigen Situation. Der Antrag auf Bürgergeld (ehemals Hartz 4) und der Umgang mit dem Jobcenter belasten oft zusätzlich. Diese Last möchten wir Ihnen nehmen. Bei uns erfahren Sie, was bei der Beantragung von Bürgergeld wichtig ist und wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihren Antrag schnell zum Abschluss bringen.
Inhaltsverzeichnis
Informationen zum Bürgergeld
Bürgergeld (ehemals Hartz 4, Arbeitslosengeld II oder ALG 2) soll hilfebedürftigen Menschen in ihrer Notsituation ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Als staatliche Leistung richtet sich das Bürgergeld nicht ausschließlich an Langzeitarbeitslose ohne Erwerbseinkommen. Immer mehr Menschen in Deutschland müssen ihr Einkommen aufstocken – weil es nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zu finanzieren. Deshalb haben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf die Sozialleistung. Sie werden als sogenannte Aufstocker bezeichnet.
Neben der Hilfebedürftigkeit ist für den Bezug von Bürgergeld wichtig, dass Sie:
- erwerbsfähig sind und mindestens drei Stunden täglich arbeiten können
- zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahre alt sind
- Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben
Hinweis: Bürgergeld-Rechner
Ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, lässt sich in der Regel nicht pauschal bejahen oder verneinen. Sie können unseren kostenlosen Bürgergeld-Rechner nutzen, der Ihnen einen Richtwert vermittelt, wie hoch die Ihnen zustehenden Leistungen ausfallen.
Gesetzliche Regelungen nach dem SGB II
Im Zweiten Sozialgesetzbuch, kurz SGB II, ist genau geregelt, wer wann Anspruch auf Bürgergeld hat und in welcher Höhe. Dabei besteht die staatliche Leistung nicht nur aus den Regelsätzen. Es werden in der Regel auch Miet- und Heizkosten in Form der Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen sowie ggf. weitere Bedarfe, die aufgrund besonderer Umstände anfallen – die sogenannten Mehrbedarfe.
Weiterführende Informationen zu all diesen Themen finden Sie in unseren Ratgebern:
Alternativen zu Bürgergeld-Leistungen: Wenn kein Anspruch besteht
Haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen – etwa, weil Sie nicht erwerbsfähig sind, sich bereits in Rente befinden oder knapp über der Einkommensgrenze liegen – können Sie unter Umständen andere Leistungen beanspruchen. Informieren Sie sich, ob eine der folgenden für Sie infrage kommt:
Arbeitslosengeld & Bürgergeld: Unterschiede
Der Bezug von Arbeitslosengeld I, kurz ALG I, und Bürgergeld schließen sich nicht aus. Beim ALG I handelt es sich jedoch um eine Versicherungsleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel bis zu zwölf Monate nach dem Jobverlust ausgezahlt wird – unter Umständen auch bis zu 24 Monate. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist also zeitlich begrenzt. Sofern sich keine neue Anstellung findet, folgt nach dem ALG I-Bezug bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten der Bezug von Bürgergeld.
Befinden Sie sich im ALG I-Bezug, können Ihren Lebensunterhalt damit allein jedoch nicht finanzieren, haben Sie die Möglichkeit, mit Bürgergeld aufzustocken. Denn: Die Höhe des Arbeitslosengelds bemisst sich am zuletzt erzielten Einkommen. Bei einem geringen Gehalt kann sich ein alleiniges Auskommen mit ALG I also schwierig gestalten.
Wie sich Bürgergeld und ALG I zudem unterscheiden, erfahren Sie in unserem Ratgeber Bürgergeld: Unterschiede, Voraussetzungen und Bezug.
Bürgergeld beantragen: Die Schritte zu Ihren Leistungen
In der Regel sind die Jobcenter für die Bearbeitung und Bewilligung von Bürgergeld-Anträgen zuständig. Deshalb ist es für Sie im ersten Schritt wichtig zu wissen, an welches Jobcenter Sie sich wenden müssen. Sind Sie sich unsicher, werfen Sie einen Blick auf unsere Jobcenter-Übersicht. Dort finden Sie jede Behörde – egal in welcher Region.
Wichtig: Formloser Antrag
Müssen Sie Bürgergeld beantragen, ist Ihre finanzielle Lage in der Regel bereits angespannt. Stellen Sie deshalb erst einmal einen formlosen Antrag. Das bedeutet, dass Sie die Leistung bei Ihrem Jobcenter ohne Einreichung weiterer Unterlagen schriftlich, telefonisch oder persönlich beantragen. Das hat den Vorteil, dass Ihnen das Bürgergeld ab dem Monat bewilligt wird, in dem der (formlose) Antrag beim Jobcenter eingegangen ist. Gut zu wissen: Der Antrag wirkt immer auf den Monatsersten zurück!
Wissen Sie, an welches Jobcenter Sie sich wenden müssen, gilt es zu entscheiden, wie Sie Ihren Erstantrag stellen wollen:
- Online-Antragsformular: Nutzen Sie unser Antragsformular. Wir senden Ihnen das ausgefüllte PDF-Dokument zur Weiterleitung an Ihr Jobcenter zu.
- Online-Antrag der Bundesagentur für Arbeit: Auch hierbei handelt es sich um ein PDF-Dokument, das Sie online ausfüllen und an Ihr Jobcenter übermitteln.
- Antragsformulare ausfüllen und abgeben: Drucken Sie sich die Antragsformulare aus, die Sie benötigen und füllen Sie diese händisch aus. Alternativ können Sie alle Vordrucke auch bei Ihrem Jobcenter anfordern.
Haben Sie sich für eine Option entschieden, ist es wichtig, dass Sie alle Formulare vollständig ausfüllen und geforderte Nachweise beilegen.
Vollständiger Antrag: Wichtige Angaben und Dokumente
Nur wenn Sie einen vollständigen Antrag auf Bürgergeld einreichen, kann das Jobcenter direkt mit der Bearbeitung beginnen. Muss die Behörde fehlende Unterlagen erst nachfordern, müssen Sie entsprechend länger auf Ihren Bescheid warten. Daran ändert auch ein formloser Antrag nichts.
Diese Dokumente müssen Sie grundsätzlich – in Kopie, keine Originale – einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Einkommensnachweise aus Erwerbstätigkeit
- ggf. Nachweise über weitere Einkommen, wie bspw. Arbeitslosengeld und/oder Kindergeld
- Kontoauszüge
- Mietvertrag inkl. Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Je nach persönlicher Situation werden weitere Antragsformulare bzw. Anlagen benötigt. Welche das sind, können Sie bei Ihrem Jobcenter erfragen. Oftmals handelt es sich in jedem Fall um die Anlagen:
- Anlage EK für Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit
- Anlage EKS für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- Anlage KDU für Kosten der Unterkunft
- Anlage BG für Bedarfsgemeinschaft
- Anlage VM für Vermögen
Wir wissen: Die Antragsformulare können mitunter Fragen aufwerfen. Um Sie hier zu unterstützen, stellen wir Ihnen in unserem Ratgeber Bürgergeld beantragen: Antragsformulare mit hilfreichen Tipps, alle Formulare und Anlagen mit nützlichen Ausfüllhinweisen bereit.
Wichtig: Eingang des Antrags bestätigen lassen
Egal, wie Sie Ihren Antrag einreichen: Lassen Sie sich den Eingang vom Jobcenter in jedem Fall bestätigen. Zu oft kommt es vor, dass Unterlagen verloren gehen. Mit einer Eingangsbestätigung können Sie im Zweifel nachweisen, dass Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben.
Fristen und Bearbeitungszeiträume beim Bürgergeld-Antrag
Fristen bei der Beantragung von Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) gibt es keine. Jedoch ist es in Ihrem Interesse, schnellstmöglich finanzielle Unterstützung zu erhalten – deshalb sollten Sie nicht unnötig Zeit verstreichen lassen und dem Jobcenter möglichst schnell alle Unterlagen übermitteln. Die Bearbeitung des Antrags beginnt erst bei Vollständigkeit.
Doch auch bei aller Sorgfalt: Ein vollständiger Antrag ist kein Garant für eine zügige Bearbeitung durch das Jobcenter. Auch wenn sich die Behörden um kurze Bearbeitungszeiten bemühen, kann sich ein Bescheid über Wochen und sogar Monate hinziehen.
Wichtig: Rückwirkender Anspruch
Ihr Anspruch auf Leistungen beginnt mit der Abgabe Ihres (formlosen) Antrags. Das bedeutet: Auch wenn das Jobcenter bspw. zwei Monate für die Bewilligung Ihrer Leistungen benötigt, so wird Ihnen das Bürgergeld rückwirkend ausgezahlt.
Das Gesetz räumt dem Jobcenter bis zu sechs Monate für die Bearbeitung von Bürgergeld-Anträgen ein. Haben Sie nach Ablauf dieser Frist noch keinen Bescheid erhalten, raten wir zu einer Untätigkeitsklage. Damit wird die Behörde dazu gezwungen, zeitnah über Ihren Antrag zu entscheiden.
Allerdings haben nur die wenigsten Antragstellerinnen und Antragsteller sechs Monate Zeit, um auf ihren Jobcenter-Bescheid zu warten. Trifft das auch auf Sie zu, beantragen Sie einen Bürgergeld-Vorschuss.
Bürgergeld beantragt: So geht es weiter
Sobald Sie einen Bescheid vom Jobcenter erhalten haben, raten wir Ihnen, diesen fachkundig prüfen zu lassen. Der Grund: Jobcenter machen Fehler – und die können für Sie Nachteile bedeuten. Für Sie als Laien sind die Fehler nur selten offensichtlich. Wir prüfen kostenlos Ihren Bescheid und legen bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein. Um welche Bescheid-Art es sich dabei handelt, spielt keine Rolle. Bei Widerspruchsbescheiden besteht nur noch der Klageweg.
Hinweis: Karenzzeit
Für Vermögen und angemessenen Wohnraum gesteht Ihnen der Gesetzgeber eine Karenzzeit von zwölf Monaten zu. Für das erste Jahr im Leistungsbezug gelten dann andere Regeln. So darf bspw. Vermögen von bis zu 40.000 EUR vorhanden sein. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben jeweils zusätzlich 15.000 EUR geschützt. Und auch bei den Mietkosten müssen binnen der Karenzzeit keine Abstriche gemacht werden. Nach einem Jahr kann das Jobcenter Sie bei zu hohen Wohnkosten jedoch dazu auffordern, diese zu verringern bzw. umzuziehen.
Nach dem Antrag ist vor dem Antrag: Denken Sie an die Weiterbewilligung
Bürgergeld wird Ihnen nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. In der Regel sind das entweder sechs oder zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Zeit entfallen die Leistungen – eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig um die Weiterbewilligung bemühen. Auch wenn in der Regel die Bearbeitungszeit bei einem Folgeantrag kürzer ist, raten wir Ihnen, frühzeitig aktiv zu werden. Warten Sie nicht auf Nachricht vom Jobcenter.
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das Jobcenter hat meinen Antrag an das Sozialamt der Stadt weitergeleitet. ich dachte, die Jobcenter sind zuständig. Viele Grüße. Robert
Mir wurde mein ALG Entzogen,da von mir ein Krankenschein gefordert wurde.Ich hatte aber keinen Termin und war nicht krank.ich hatte im Januar für jemand abgesagt.Ich bin alleinerziehende und weiß nicht weiter.Ich habe mehrfach angerufen,war dort und habe Widerspruch eingelegt,doch nichts passiert.
Hallo Verena,
bleiben Sie beim Jobcenter dran und fragen Sie nach dem Stand der Bearbeitung bei Ihrem Anliegen. Sprechen Sie, wenn nötig, persönlich vor und schildern Sie Ihre Situation. Grundsätzlich müssen Jobcenter über einen Widerspruch binnen drei Monaten entscheiden.
Viele Grüße
Ich bin 62 Jahre alt und Künstler und gerade dabei, den Antrag online auszufüllen. Unter “Selbstständige Tätigkeit” stehen die Felder “Start der Tätigkeit” und “Ende der Tätigkeit” Nun, Start war irgendwann 2009. Also habe ich “01.01.2009” rein geschrieben. Da ich “immer noch tätig bin”, wollte ich das Feld “Ende der Tätigkeit” auslassen. GEHT NICHT. “Pflichtfeld”…? Wow. Und nun? Das nächste Problem: “Benötigter Nachweis”. Da “Künstler” kein Gewerbe ist, sondern eine freiberufliche Tätigkeit, besitze ich auch keine Gewerbeanmeldung, sondern lediglich eine Steuernummer. In meinen Steuerbescheiden steht auch nirgendwo “Künstler”. Mannmannmann…. Die Leute, die für diese Anträge verantwortlich sind, machen mich fertig.
Wie und wo kann ich zunächst einen formlose Antag einreichen ,bis ich alles ,was zu einem vollständigen gehört zusammen habe?
Hallo Jana,
auch ein formloser Antrag auf ALG II ist beim Jobcenter einzureichen. Das kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Grundsätzlich raten wir zur schriftlichen Beantragung. Lassen Sie sich den Eingang außerdem bestätigen, um etwaige Probleme zu vermeiden.
Viele Grüße
Hallo ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern 17, 15 und 13 Jahre. Bin Beschäftigt auf Minijob Basis. Momentan kann ich nicht mehr arbeiten.
Lebe mit meinem Freund zusammen, er ist Normalverdiener.
Meine Frage ist ob ich einen Antrag auf Hartz 4 stellen kann ?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Hallo Edina,
grundsätzlich können Sie immer einen Antrag auf Hartz 4 stellen. Zudem dürfte der Verdienst Ihres Partners wohl kaum ausreichen, um Ihren Bedarf sowie den Ihrer Kinder zu decken. Eine Einschätzung über die Höhe Ihres Anspruches können wir Ihnen jedoch nicht liefern.
Viele Grüße
Hallo,
in dem Antrag ist “Seit wann sind Sie arbeitssuchend?” ein Pflichtfeld. Ich bin aber nicht arbeitssuchend, sondern in Elternzeit und da das Elterngeld nicht ausreicht, muss ich Hartz 4 beantragen. Ich bin aber in einem Arbeitsverhältnis, in das ich nach der Elternzeit zurückkehren kann.
Was soll ich hier eintragen?
LG
Hallo N. Büschgen,
dort sollten Sie mindestens den Zeitraum eintragen, für den kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand bzw. besteht.
Viele Grüße
Hallo Julia,
Danke für die schnelle Antwort. Ich war aber vor der Elternzeit bzw bin ja immer noch in einem Arbeitsverhältnis. Ich war seit Schulabschluss nie arbeitslos, immer arbeitend oder in Elternzeit…
Hallo N. Büschgen,
dann geben Sie die Dauer bzw. den Beginn Ihrer Elternzeit an.
Viele Grüße
Hallo,
ich würde gerne über diese Seite das Erstantragsformular ausfüllen, leider ist das Feld “Bedarfsgemeinschaft” ein Pflichtfeld, und natürlich habe ich keine Bedarfsgemeinschaftsnummer, wenn es sich um einen Erstantrag handelt.
Hallo Akino,
wir haben das Problem behoben. Nun sollte es funktionieren. Vielen Dank für den Hinweis.
Viele Grüße
Danke für die Antragsmuster. Die sind sehr hilfreich. Jedoch finde ich keinen Antrag für die Ortsabwesenheit. Sehr informativ hilfreich, DANKE!
Mir wurde eben mein Bewilligungsantrag per Email vom Jobcenter abgelehnt. Ich bin vor ca 2 Monate umgezogen nach dem ich in der anderen Stadt 2 jahre lang vergeblich eine Wohnung suchte. Das vorherige Jobcenter hatte mich dann nicht weiter bezahlt da ich in eine andere Region gezogen bin . Jetzt stehe ich hier ohne Garnichts! Was mache ich jetzt?
Hallo Saverio,
reichen Sie Ihren Ablehnungsbescheid zwecks Prüfung durch unsere Partneranwälte bei uns ein. Sie legen dann auch Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Viele Grüße
Bekomme im Moment Alg 2 fange am 1.3.2022 wieder an zu arbeiten und bekomme den ersten Lohn Anfang April. Bekomme ich noch für den März Alg 2 gezahlt?
Hallo Sascha,
da Sie im März noch hilfebedürftig sind, stehen Ihnen für den Monat auch noch Leistungen zu. Steht in Ihrem Aufhebungsbescheid etwas anderes, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen, um ggf. Widerspruch einzulegen.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich schreibe Ihnen weil ich nicht mehr weiter weiß.
Mein Freund saß für 9 Monate wegen Diebstahl im Gefängnis.
Im Juni haben wir seinen erst Antrag auf Hartz 4 gestellt.
Die Dame beim Jobcenter Ratingen, die für Ihn zuständig ist, ist wohl etwas säuerlich und meldet sich überhaupt nicht mehr.
Wir haben alle nötigen Papiere abgegeben.
Nun ist es so, dass sie eine Anmeldung des Bürgerbüros wünscht, doch dies erweist sich als sehr schwierig, da das Rathaus keine Termine mehr vor dem 08.12.2021 vergibt.
Wir haben der Dame beim Jobcenter alle Beweise dafür geliefert und auch das Skf, wo mein Freund nun gemeldet ist, hat einige schreiben rausgegeben um die Dame zu besänftigen und um alles etwas zu beschleunigen, da der Gute Mann um den es geht. Obdachlos ist und NICHT versichert.m ist
Jetzt ist es passiert und Er hatte einen Fahrradunfall.
Da in dem Fall des Unfalls auch die Polizei zugeschaltet wurde und Er NICHT versichert ist, hat mir die Polizei geraten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Da ich wirklich keinerlei Ahnung habe was ich noch machen kann und wirklich am Ende bin, da ich die jenige bin, die Ihn finanziert, schreibe ich Ihnen.
Was kann ich tun?
Ist es normal dass eine einzige Frau darüber entscheiden kann, die offensichtlich entweder nicht arbeiten möchte oder aber einfach dem Herrn nicht helfen will?!
Ich bitte Sie inständig mir zu helfen.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund.
Frau P. Schott
Hallo Frau Schott,
per Gesetz haben Jobcenter sechs Monate Zeit, Anträge zu bearbeiten bzw. über diese zu entscheiden. In dringlichen Fällen, kann ein Antrag auf Vorschuss beim Jobcenter gestellt werden. Alternativ können Sie/Ihr Freund einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Damit kann rechtliche Beratung bzw. Hilfe in Anspruch genommen werden.
Alles Gute für Sie und Ihren Freund