Bürgergeld beantragen: Antragsformulare mit hilfreichen Tipps
Wer Bürgergeld beantragen muss, befindet sich in aller Regel in einer misslichen Lage. Unklarheiten beim Ausfüllen der einzelnen Antragsformulare rufen dabei schnell Entmutigung hervor – die Ausfüllhilfen des Jobcenters nützen da wenig. Wir wissen, an welchen Stellen Antragstellende ins Stocken geraten. Deshalb finden Sie auf dieser Seite neben dem Hauptantrag auch alle weiteren Anlagen mit gesonderten Ausfüllhinweisen.
Inhaltsverzeichnis
Antrag auf Bürgergeld stellen: Das sind Ihre Möglichkeiten
Sind Sie hilfebedürftig und müssen Bürgergeld beantragen, bedarf der Antrag im ersten Schritt keiner besonderen Form. Wenden Sie sich hierzu an das Jobcenter in Ihrer Nähe und melden Sie Ihren Bedarf mündlich oder schriftlich an. Wichtig in dem Kontext ist: Ihr Bürgergeld-Anspruch beginnt in aller Regel in dem Monat, in dem Sie den (formlosen) Antrag gestellt haben.
Hinweis: Formloser Antrag
Einen formlosen Antrag können Sie mündlich oder schriftlich per Brief oder E-Mail stellen. Da sich Jobcenter im Zweifelsfall aber unwissentlich stellen, sollten Sie nachweisen können, dass Sie einen Antrag gestellt haben. Deshalb ist von einem mündlichen Antrag abzuraten – selbst wenn Sie ein Zeuge oder eine Zeugin begleitet hat.
Haben Sie einen formlosen Antrag gestellt, widmen Sie sich dem Antragsformular sowie den entsprechenden Anlagen. Dabei bieten sich Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten:
- Sie stellen den Antrag online über das Jobcenter-Portal.
- Sie nutzen unser Online-Antragsformular. Nachdem Sie alle nötigen Angaben gemacht haben, senden wir Ihnen das ausgefüllte PDF zur Weiterleitung an Ihr Jobcenter zu.
- Sie holen sich Ihren Bürgergeld-Antrag nebst Anlagen bei Ihrem Jobcenter ab und füllen die Unterlagen händisch aus
Was muss ich angeben? Typische Stolperfallen beim Bürgergeld-Antrag
Die Antragsformulare für das Bürgergeld sind zwar weitestgehend selbsterklärend, dennoch wollen Angaben an der einen oder anderen Stelle wohlüberlegt sein. Schneller als Antragstellende vermuten, gelten sie plötzlich als Haushaltsgemeinschaft und nicht als Wohngemeinschaft. Und wie verhält es sich überhaupt in einer Bedarfsgemeinschaft?
Wir helfen Ihnen bei diesen und anderen Stolperfallen und ergänzen die Ausfüllhilfen des Jobcenters mit weiteren nützlichen Tipps. Die finden Sie in den einzelnen PDF-Dokumenten.
- Bürgergeld-Antrag (Erstantrag)
- Anlage Kinder (KI)
- Anlage Einkommenserklärung (EK)
- Anlage Vermögensfeststellung (VM)
- Anlage KdU (KDU)
- Anlage Bedarfsgemeinschaft (WEP)
- Anlage Haushaltsgemeinschaft (HG)
- Anlage Verantwortungs- und Einstehendgemeinschaft (VE)
- Anlage Mehrbedarf Ernährung (MEB)
- Anlage besondere Bedarfe (BB)
- Anlage Sozialversicherung (SV)
Wollen Sie mit dem Ausfüllen Ihres Antrages und den entsprechenden Anlagen direkt loslegen? Im Folgenden finden Sie die alle Vordrucke zum Downloaden. Alternativ können Sie die Unterlagen auch direkt am Rechner ausfüllen.
- Bürgergeld-Antrag (Erstantrag)
- Anlage Kinder (KI)
- Anlage Einkommenserklärung (EK)
- Anlage Vermögensfeststellung (VM)
- Anlage KdU (KDU)
- Anlage Bedarfsgemeinschaft (WEP)
- Anlage Haushaltsgemeinschaft (HG)
- Anlage Verantwortungs- und Einstehendgemeinschaft (VE)
- Anlage Mehrbedarf Ernährung (MEB)
- Anlage besondere Bedarfe (BB)
- Anlage Sozialversicherung (SV)
(vom Arbeitgeber auszufüllen)
Bürgergeld beantragen: Diese Unterlagen werden benötigt
Um Ihren Antrag auf Bürgergeld bearbeiten und Ihren Regelbedarf ermitteln zu können, benötigt das Jobcenter neben den Antragsformularen weitere Unterlagen. Folgende Dokumente sollten Sie parat haben:
- Ausweis oder Reisepass
Hinweis: Bürgerinnen und Bürger anderer Nationalitäten
Bürgerinnen und Bürger anderer Nationalitäten benötigen einen gültigen Pass bzw. Identitätsnachweis sowie einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Meldebescheinigung.
- ggf. Unterlagen zu Einkommen aus Arbeit: Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise, Kündigung
- ggf. Belege über weiteres Einkommen: Kindergeld, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Unterlagen zum Wohnverhältnis: Mietvertrag, Betriebs- und Heizkostenabrechnung, letzte Mietänderung
Je nach Ihrer Wohnsituation – ob Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft – kann das Jobcenter auch Angaben von mit Ihnen lebenden Personen anfordern. Vor allem in Bedarfsgemeinschaften geht das Jobcenter davon aus, dass alle Mitglieder Verantwortung füreinander übernehmen, auch in finanzieller Hinsicht. Deshalb ist beispielsweise das Einkommen von weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft bei der Berechnung der Regelbedarfe von Bedeutung.
Bearbeitungszeit: So lange braucht die Bewilligung
Sofern Sie hilfebedürftig sind und alle Antragsformulare vollständig beim Jobcenter eingereicht haben, dürfte einer zügigen Zusicherung der Leistungen nichts im Wege stehen. Eine Garantie gibt es dafür jedoch leider nicht – längere Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
Wichtig: Gesetzlicher Bearbeitungszeitraum
Per Gesetz haben die Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Erst dann kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, womit die Behörde zum Entscheid über einen Antrag gezwungen werden kann.
Verschärft sich Ihre Situation aufgrund einer langen Wartezeit und Sie geraten unter das Existenzminimum, können Sie einen Eilantrag stellen. Vorher sollten Sie das Jobcenter jedoch auf Ihre missliche Lage aufmerksam machen und es auffordern, Ihre Leistungen zu bewilligen.
Bewilligungszeitraum & Folgeantrag: Das ist wichtig
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel sechs oder zwölf Monate – eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Neigt sich Ihr Bewilligungszeitraum also dem Ende zu, werden Sie aktiv und stellen einen Weiterbewilligungsantrag, auch Folgeantrag genannt.
Unser Tipp: Warten Sie nicht darauf, dass das Jobcenter Ihnen die benötigten Unterlagen zuschickt, werden Sie selbst aktiv. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie nahtlos Leistungen erhalten und Ihre Regelbedarfe durchgängig gedeckt sind.
Weitere wichtige Infos zum Bürgergeld-Bezug
Wer hilfebedürftig ist, kann hierzulande in Form von Bürgergeld finanzielle Unterstützung beantragen – jedoch nicht bedingungslos. Zum einen müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum anderen gehen für Sie mit dem Bezug der Leistung auch Pflichten einher, bei Pflichtverletzungen drohen Sanktionen.
Je nach Lebens- und Wohnsituation fallen Regelbedarfe unterschiedlich aus. Auch Ihr Alter kann dabei eine Rolle spielen. So gelten beispielsweise für Bürgergeld-Beziehende unter 25 Jahren andere Regeln.
Möchten Sie kurzfristig eine Idee davon erhalten, wie hoch Ihr Regelsatz bzw. Ihre Bürgergeld-Leistungen ausfallen, nutzen Sie unseren Bürgergeld-Rechner.
Wichtig: Bürgergeld-Rechner
Unser Bürgergeld-Rechner liefert Ihnen eine grobe Orientierung zu Ihrer Anspruchshöhe. Das Ergebnis ist keinesfalls als endgültige Leistungsfestsetzung zu verstehen.
Weitere wichtige Informationen zum Bürgergeld-Bezug finden Sie in unseren Ratgebern:
- Bürgergeld-Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
- Bürgergeld-Aufstockung – als Aufstocker Bürgergeld beantragen
- Eingliederungsvertrag – Ihre Rechte und Pflichten
- Bürgergeld unter 25: Das gilt!
- Bürgergeld für EU-Bürger
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