Bürgergeld und Elterngeld: Das gilt es bei Arbeitslosigkeit beachten

Wenn Sie gerade ein Baby bekommen haben, gibt es viel zu regeln. Geburtsurkunden und Krankenversicherungskarten wollen beantragt werden, Schlaf fällt ohnehin aus und irgendwann möchten Sie den neuen kleinen Menschen ja auch noch kennenlernen. Einen umfangreichen Antrag auszufüllen und mit Einkommensnachweisen aus den vergangenen Jahren zu unterfüttern, steht da bei den meisten jungen Eltern nicht ganz oben auf der Liste mit Lieblingsaktivitäten. Hier lesen Sie, warum Sie es trotzdem tun sollten und welche Besonderheiten Sie beachten müssen, wenn Sie im Leistungsbezug beim Jobcenter sind.

Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Was ist Elterngeld überhaupt genau?

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die Sie nach der Geburt eines Kindes beantragen können. Es ist nicht für Ihr Kind da, sondern für Sie als Elternteil, der sich um die Kinderbetreuung kümmert und deswegen nicht arbeiten gehen kann. Letztlich kommt es damit natürlich doch Ihrem Kind zugute.

Achtung: Unterschied zwischen Elterngeld und Kindergeld

Elterngeld und Kindergeld sind rechtlich unterschiedlich. Elterngeld ist eine staatliche Transferzahlung und soll Ihren Lohn ersetzen. Sie bekommen Elterngeld in der ersten Zeit mit einem Kind. Kindergeld ist eine allgemeine steuerliche Ausgleichszahlung. Es hat mit Ihrem Einkommen nichts zu tun. Sie bekommen Kindergeld bis Ihr Kind volljährig ist (oder länger).

Weil Elterngeld Ihr Gehalt ersetzen soll, wird es auch danach berechnet, wie viel Sie in der Zeit vor der Geburt verdient haben. Außer in Ausnahmefällen haben Sie aber immer mindestens ein Anrecht auf 300 EUR Basis-Elterngeld monatlich. Maximal können Sie 1.800 EUR Elterngeld pro Monat bekommen.

Die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 1 BEEG sind:

  • Sie wohnen mit dem Kind zusammen
  • Sie betreuen das Kind persönlich
  • Sie leben normalerweise in Deutschland

Soll ich Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beantragen?

Statt Basis-Elterngeld können Sie auch ElterngeldPlus beantragen. Grob gesagt bekommen Sie dabei für die doppelte Zeit Ihr halbes Elterngeld, Sie können die Leistung also auf mehr Zeit verteilen. Statt monatlich 300 EUR bekommen Sie dann 150 EUR usw. Das ist hauptsächlich interessant für Sie, wenn Sie neben dem Elterngeldbezug arbeiten oder wenn Sie mit dem vollen Elterngeld und anderen Sozialleistungen aus dem Bürgergeld-Bezug fallen würden und das vermeiden möchten, beispielsweise, um nicht aus der Krankenversicherung herauszufallen. In diesem Artikel wird es aber vorrangig um das Basis-Elterngeld gehen.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Elterngeld können beide Eltern bekommen. Basiselterngeld können Sie nur bekommen bis Ihr Kind 14 Monate alt ist und Sie müssen es mindestens zwei Monate lang beziehen. Zu zweit können Sie 14 Monate Basis-Elterngeldbezug untereinander aufteilen. So ist es in § 4 BEEG geregelt. Jeder Elternteil kann aber maximal zwölf Monate lang Elterngeld bekommen. Gezahlt wird das Elterngeld für Lebensmonate des Kindes, nicht für abgeschlossene Kalendermonate. Wird beispielsweise für drei Monate Elterngeld gezahlt und das Kind ist am 17. März geboren, endet der Bezugsraum am 17. Juni.

Info: Elterngeld für Alleinerziehende

Wenn Sie als Alleinerziehende ein Kind bekommen, stehen Ihnen die vollen 14 Monate Elterngeld allein zu. Oft müssen Sie in dieser Situation drei Anträge gleichzeitig stellen: Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (wenn Ihr Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt).

Die Aufteilung können Sie handhaben, wie Sie möchten. Folgendes ist beispielsweise möglich:

  • Die Mutter bekommt sechs Monate lang Elterngeld. Danach bekommt der Vater acht Monate Elterngeld.
  • Die Mutter bekommt zwölf Monate Elterngeld nehmen und der Vater zwei Monate. Das sind dann die berühmten “Vätermonate”.
  • Beide Eltern bekommen gleichzeitig sieben Monate lang Elterngeld.

Achtung: Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit sind nicht das gleiche. Elterngeld ist eine Sozialleistung, die Sie beim Amt für Soziale Dienste beantragen. Elternzeit ist eine Freistellung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Sie haben ein Recht auf bis zu drei Jahre Elternzeit, Elterngeld bekommen Sie aber nicht für die ganze Zeit.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Faustformel zur Berechnung Ihres Elterngelds lautet: Sie bekommen knapp ⅔ Ihres Nettoeinkommens in den zwölf Monaten vor der Geburt. Haben Sie vor der Geburt also 2100 EUR netto gehabt, bekommen Sie nach der Geburt knapp 1.400 EUR Elterngeld. Diese Formel gibt aber nur eine grobe Orientierung, denn die tatsächliche Berechnung des Elterngelds ist kompliziert und die Höhe des Elterngelds hängt von vielen Faktoren ab. Sie können einen Elterngeldrechner nutzen, um die Höhe Ihres Elterngeldes genauer einschätzen zu können.

Wichtig ist noch zu wissen: Wenn Sie in den 12 Monaten vor der Geburt selbstständig gearbeitet haben, orientiert sich die Höhe des Elterngelds nicht an Ihrem Verdienst in den zwölf Monaten vor der Geburt. Dann wird im Normalfall Ihr Verdienst im Kalenderjahr vor der Geburt als Berechnungsgrundlage verwendet.

Wenn Sie mehrere kleine Kinder haben, bekommen Sie unter Umständen einen Geschwisterbonus von 10 % auf Ihr Elterngeld und wenn Sie Mehrlinge bekommen, bekommen Sie einen Zuschlag von 300 EUR auf Ihr Elterngeld.

Elterngeld und Bürgergeld

Die schlechte Nachricht zuerst: Ihr Elterngeld wird komplett auf Ihre Jobcenter-Leistungen angerechnet, genau wie Ihr Kindergeld. Ihr Regelsatz wird dann gekürzt, sodass Sie mit Elterngeld genauso viel Geld haben wie ohne Elterngeld. Das ist gemeint, wenn es heißt, dass Bürgergeld-Bezieher kein Elterngeld bekommen. Sie bekommen die Leistung zwar, Sie haben aber keinen Vorteil davon.

Vor 2011 war das anders. Einige Verfahren gegen die aktuelle Aufrechnungspraxis mit dem Argument, das Vorgehen sei verfassungswidrig, scheiterten. So geschehen beispielsweise mit einer Klage von 2013 vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Die Anrechnung des Elterngeldes auf Bürgergeld-Leistungen wird von vielen Betroffenen und auch manchen Experten als ungerecht empfunden. Sie gilt aber als verfassungsgemäß. Eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht war erfolglos.

Tipp: Aufstocker und Minijobber sollten Aufrechnung überprüfen lassen

Für rechtliche Laien ist oft nicht zu übersehen, ob eine Anrechnung des Elterngeldes in voller Höhe rechtmäßig ist. Beantragen Sie Elterngeld. Wenn Ihnen Ihr Regelsatz um den vollen Betrag Ihres Elterngelds gekürzt wird, lassen Sie den Bescheid prüfen. Dazu können Sie zu einer Sozialberatungsstelle gehen oder uns kostenlos und online mit einer Überprüfung beauftragen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, die Sie für sich nutzen können: Wenn Ihr Anspruch auf Elterngeld aus Erwerbstätigkeit stammt, können maximal 300 EUR von der Anrechnung verschont bleiben. Das heißt, wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Entbindung gearbeitet haben, und sei es nur ein 520-EUR-Job, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen das Elterngeld als Freibetrag zusteht.

Denn wenn das der Fall ist, bekommen Sie den Freibetrag, also bis zu 300 EUR monatlich, zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld-Satz. Bei der Höhe des Freibetrags kommt es darauf an, welches durchschnittliche Gehalt Sie vor der Geburt erzielt haben. Betrug das durchschnittlich 230 EUR, bleiben diese 230 EUR von der Anrechnung frei.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Sie müssen einen Antrag stellen, um Elterngeld zu bekommen. Den Antrag können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Sie können gemäß § 7 BEEG für höchstens drei Monate rückwirkend Elterngeld beantragen. Oft dauert es eine Weile (bis zu einige Monate) bis Ihr Antrag bearbeitet ist. Sie bekommen dann eine Nachzahlung. Das Jobcenter darf Ihnen das Elterngeld erst anrechnen, wenn Sie es auch tatsächlich bekommen. Sie müssen aber die ganze Elterngeldnachzahlung an das Jobcenter weiterreichen, weil Ihnen das Jobcenter ja vorher die volle Leistung ausgezahlt hat.

Tipp: Füllen Sie Ihren Elterngeldantrag in der Schwangerschaft aus

Füllen Sie schon in der Schwangerschaft Ihren Elterngeldantrag aus so gut es geht. Im Idealfall müssen Sie nur noch Namen und Geburtsdatum Ihres Kindes ergänzen, Urkunden beilegen und unterschreiben. Markieren Sie mit Post-Its, wo Sie noch etwas eintragen müssen.

Den Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle abgeben. Oft haben die Sozialämter Elterngeldstellen eingerichtet, doch die Regelungen sind nach Wohnort und Bundesland unterschiedlich. Auf dem Familienportal des Familienministeriums können Sie nach Ihrer zuständigen Stelle suchen.
Auch die Antragsformulare sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die Anträge für die meisten Bundesländer können Sie herunterladen, in einigen Ländern können Sie den Antrag auch schon digital erstellen. Das fertige Dokument müssen Sie aber trotzdem noch zur Elterngeldstelle schicken.

Elterngeld bei Bezug von Arbeitslosengeld I

Grundsätzlich wird Ihnen Arbeitslosengeld I aufs Elterngeld angerechnet. Nur 300 EUR bleiben anrechnungsfrei. Elterngeld wird dann in verminderter Höhe neben dem Arbeitslosengeld I gezahlt. Sie können aber den ALG I-Bezug in Absprache mit der Agentur für Arbeit verschieben.

Wenn Sie im Jahr vor der Geburt ALG I bezogen haben, wird es bei der Elterngeldberechnung nicht als Einkommen berücksichtigt. ALG I ist nämlich kein Lohn, sondern nur eine Lohnersatzleistung. Wenn Sie also in den zwölf Monaten vor der Geburt nur ALG I bekommen haben, bekommen Sie nur das Mindestelterngeld von 300 EUR.

Quellen:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Urteil des Landesgerichtes Rheinland-Pfalz zur Anrechnung von Elterngeld auf ALG II

Az.: L 6 AS 623/11

Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen

  • Komplett kostenlos
  • Hohe Erfolgsquote
  • Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Bescheid kostenlos prüfen
Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 4.71

Your page rank:

Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

42 Antworten auf „Elterngeld“

  1. ich bin ein Vater von 1 Kind unter Achtem Lebensjahr, und beziehe keine Sozialhilfe.
    Ich habe 6 Monate Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen von meinem Arbeitgeber. Ich bin davon ausgegangen das ich Eltern Geld erhalte, leider ist das Elterngeld nicht genehmigt, da ich dass nicht mit den 14. Monaten eingehalten habe.
    Meine Freundin, die Mama des Kindes hat bereits in ersten 12. lebensmonate das Elterngeld bezogen und somit habe ich keine Ansprüche mehr.
    Mein Problem Aktuell ist, dass ich 6. Monatelang kein Lohn erhalten werde. Ich bin Alleinverdiener und versorgen meine Familie mit meinem Lohn auch meine Freundin hat garkein Einkommen.
    Hätte man in dem Fall Anspruch auf Bürgergeld um die 6. Monate zu überbrücken?
    Beim Jobcenter angefragt wurde mir gesagt ich könnte Bürgergeld beantragen müsste es aber eventuell zurück zahlen, auf die Frage warum, wurde gesagt mit der Begründung das ich daran schuld bin das die Situation so ist wie sie ist. Dann sagten die mir können sie die Arbeit nicht wieder aufnehmen.
    Ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt ob dies möglich sei, deren Aussage ist leider geht das nicht, die elternzeit kann man nicht mehr aufheben und beenden.
    Jetzt stehe ich da und habe überhaupt kein Einkommen und niemanden möchte mir finanziell helfen.
    Hätten sie eine Idee was ich tun könnte?

    1. Hallo Ben,
      stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld und schauen Sie, ob abschließend ein Erstattungsanspruch geltend gemacht wird. Sollte es dazu kommen, lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen, sodass dieser bestenfalls mithilfe eines Widerspruchs abgewendet werden kann. Eine andere Möglichkeit sehen wir da leider nicht.
      Viele Grüße

  2. Meine Tochter hat bis Ende Jan einen Zeitvertrag gehabt.Durch Schwangerschaft wurde der nicht verlängert. Also ALG1.
    Seit dem 15.2. hatte sie einen Job und hat am 27.2. gesagt das sie schwanger ist.
    Am 2.3. also heute hat man ihr gesagt das sie am 27.2. eine fristlose Kpndigung geschickt haben.
    Wenn das rechstkräftig wäre was steht ihr denn dann nach der Geburt als Elterngeld zu und wird das komplett abgezogen von ALG 1

    1. Hallo Fine,
      leider können wir in Zusammenhang mit dem Bezug von ALG I keine Auskünfte geben. Unser Service richtet sich ausschließlich an Beziehende von Bürgergeld.
      Viele Grüße

  3. Hallo,
    ich bin ein Vater von zwei Kindern unter Achtem Lebensjahr, und beziehe keine Sozialhilfe.
    Ich habe 2 Monate Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen von meinem Arbeitgeber.
    Die Mama des Kindes hat bereits in ersten lebensmonate das Elterngeld bezogen und haben keine Ansprüche mehr.
    Mein Problem Aktuell ist, dass ich zwei Monatelang kein Lohn erhalten werde. Ich bin Alleinverdiener und versorgen meine Familie mit meinem Lohn.
    Hätte man in dem Fall Anspruch auf Bürgergeld um die zwei Monate zu überbrücken?

  4. Hallo, ich bin noch bis Juli in Elternzeit (1 Jahr), danach gehe ich wieder arbeiten. Mein Partner ist arbeitslos und wir bekommen ALG 2. Kitaplatz haben wir, wenn die kleine 2 ist. Jobcenter drängt, einen Platz zu suchen schon ab einem Jahr. Kann mein Partner das Jahr als Elternzeit nehmen, trotz ALG 2? Danke und Liebe Grüße

    1. Hallo Helena,
      sofern Sie keinen Kita-Platz finden, sollte Ihr Mann das Jahr Elternzeit nehmen können.
      Viele Grüße

  5. Hallo. Ich bin berufstätig und werde demnächst Elterngeld beantragen müssen.
    Nach meinen Berechnungen würde ich 1122€ Elterngeld bekommen.
    Das möchte ich auf 2 Jahre aufteilen was dann monatlich 561€ wäre.
    Wenn ich dann Bürgergeld beantrage werden die dann 261€ als Einkommen anrechnen,habe ich es richtig verstanden?
    Weil das Elterngeld ja aus Erwerbstätigkeit stammt.

  6. Ich habe irgendwie eine speziellere Situation, aber hoffe das mit vielleicht eine Antwort gegeben werden kann.
    Ich habe 2019 meine Ausbildung angefangen und war im 3. Lehrjahr bei der Geburt von meinem Kind, jetzt beziehe ich seit fast einem Jahr Elterngeld, und habe meine Elternzeit bis September verlängert( im April wäre das erste Jahr um ).
    Nun kriege ich nur noch 280€ Elterngeld seit Dezember und wollte dann fragen ob ich bürgergeld /ALG1/ oder Alg2 beantragen kann und es sich für mich lohnt diesen Antrag zu stellen.
    Ich habe meine Ausbildung nur pausiert und würde ab September 2023 weitermachen deshalb bin ich ja gerade nicht arbeitslos gemeldet oder so. Und Wohngeld habe ich schon im August 2022 beantragt und nichts gehört bis jetzt.

    1. Hallo mayra,
      einen Anspruch auf ALG I dürften Sie nicht haben. Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld und lassen Sie den Bescheid, sobald Sie einen erhalten, durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

  7. Hallo wollte gerne Fragen mein Mann hat vor ca. 10 Monaten vor der Geburt meines Sohnes für 4 Monate gearbeitet und nur 200€ neben dem Gehalt vom jobcenter verdient .
    Also meine Frage wäre jetzt darf ich nach aufstockenden Jobcenter Gehalt neben dem Elterngeld beantragen ? und falls ja wie viel durfte ich beantragen /eher gesagt wie giel steht mir dan zu .
    Danke im Vorraus
    lg!

    1. Hallo Nana,
      sofern Sie Ihren Lebensunterhalt mit den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht bestreiten können, kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Stellen Sie also einen Antrag. Wie viel Ihnen zusteht, können wir Ihnen leider nicht sagen. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Um aber eine grobe Idee zu bekommen, können Sie unseren Bürgergeld-Rechner nutzen.
      Viele Grüße

  8. Ich habe erst einige Zeit vor der Elternzeit freiberuflich gearbeitet, davor war ich im nicht-EU-Ausland. Wird die Tätigkeit nicht angerechnet, da ich im letzten Jahr keine Einkommen gehabt habe? Also bekomme ich keinen Freibetrag beim Bürgergeld?

    1. Hallo Mara,
      der Freibetrag in Höhe von 100 EUR steht jedem bzw. jeder Bürgergeldempfängerin zu.
      Viele Grüße

  9. Hallo, ich bekomme ein Jahr Basiselterngeld in der Höhe von 333€, meine Frage ist nun, da ich ja drei Jahre Elternzeit habe, bekomme ich nach dem Jahr Elterngeld dann Bürgergeld? Ich bin verheiratet, mein Mann verdient ganz gut, muss allerdings noch Unterhalt an zwei Kinder zahlen, und ich habe ja auch Ausgaben auf meinem Konto (Versicherungen etc.), die nicht alles von meinem Mann getragen werden können.
    Ich habe vor der Geburt auf 450€ Basis gearbeitet, und mein Vertrag ist kurz vor der Geburt ausgelaufen, bin also quasi arbeitslos im Moment.
    Danke schonmal für eine Antwort

    1. Hallo Marina,
      ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Es empfiehlt sich aber einen Antrag zu stellen. Sobald Sie einen Bescheid erhalten, können Sie den durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen. So kann sichergestellt werden, dass Sie angemessene Leistungen erhalten.
      Alternativ können Sie zudem prüfen, ob Kinderzuschlag und Wohngeld Alternativen zum Bürgergeld sind.
      Viele Grüße

  10. Hallo
    Ich habe 2 fragen ,
    Bin eingestellt seit 1.10. 22
    Vom 5.09.22 bis 4.10. 22 habe ich Elterngeld bekommen natürlich wie auch immer habe ich Elterngeldstelle informiert würde meine Unterlagen überprüft und für Monat September muss ich an Elterngeld Stelle das Geld zurück überweisen. warum?
    Mag
    Galina

    1. Hallo Galina,
      da sich diese Frage nicht auf den Bezug von Bürgergeld-Leistungen bezieht, können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Behörde.
      Viele Grüße

  11. Nur zum Verständnis: Wenn nach 3 Monaten erst Elterngeld bewilligt wird, womit versorgt man sein Kind, wenn das Kindergeld ebenfalls noch nicht bewilligt ist? Aktuell zahlt das Jobcenter nur meinen Regelsatz, k. Alleinerziehenden Mehrbedarf! Ich erhalte aktuell weder Kindergeld, noch Elterngeld, noch Unterhaltsvorschuss , was soll ich tun?

    1. Hallo Julia,
      auch wenn Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss bewilligt sind, verbessert das leider nicht Ihre finanzielle Situation. Denn alle Leistungen werden auf Ihre Hartz 4-Bezüge als Einkommen angerechnet.
      Viele Grüße

  12. Hallo, ich habe Elterngeld plus beantragt( bekomme ca 600€ monatlich)- habe auch für 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun reichen mit das Elterngeld plus + Kindergeld + Unterhalt nicht um zum Überleben. Kann ich Harz IV beantragen oder was soll ich machen?

  13. Hallo,
    Ich habe im Oktober das letzte mal Elterngeld erhalten. Dies wurde ja mit meinem Hartz 4 verrechnet. Meine Frage ist jetzt, ob mein Hartz 4 dann neu berechnet wird, oder ob es gleich bleibt und ich dann einfach knapp 400€ weniger monatlich zur Verfügung im November habe.
    Danke schonmal für eine Antwort

    1. Hallo Celina,
      Sie müssen das Jobcenter über diese Veränderung informieren. Nur dann kommt es zu einer neuen Berechnung Ihrer Leistungen.
      Viele Grüße

  14. Meine Lebensgefährtin und ich sind zusammen gezogen und haben ein Kind bekommen seit Juni und sie ist Hausfrau und ich Nebengewerbe ohne Umsatz und beide beziehen volle Leistung vom Jobcenter. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass man das Elterngeld nicht angerechnet bekommt auf sein Regelbedarf?
    Mein Sohn fast 6 Jahre, ist mit temporäre BG mit dabei.

  15. Hallo
    Ich hab die Bewilligung vom Elterngeld bekommen. Hab drei Monate nun drauf gewartet kein Geld vom Amt für mein Sohn erhalten nur für mich darf das Jobcenter trotzdem die Nachzahlung einbehalten ?

    1. Hallo Denise,
      leider ja. Elterngeld stellt Einkommen dar und wird grundsätzlich auch Hartz 4 angerechnet. Das gilt auch bei Nachzahlungen.
      Viele Grüße

  16. Guten Abend!
    Darf ich als Hartz IV Empfängerin Elterngeld plus beantragen? Also anstatt 12 Monate 300€ zu erhalten, 24 Monate 150€ erhalten. Wenn beispielsweise mein Hartz IV Anspruch 500€/Monat sind, und ich 150€ von Elterngeld plus erhalte, ist dann mein Hartz IV Anspruch 350€/Monat oder nur 200€/Monat (weil -300€, obwohl Elterngeld plus).
    Vielen Dank und Viele Grüße

    1. Hallo Mary,
      ja, Sie können ElterngeldPlus beantragen. Angerechnet wird Ihnen dabei nur, was Sie auch tatsächlich erhalten. Um Ihrem Beispiel zu folgen, würden Ihnen 150 EUR auf Ihren Regelsatz angerechnet.
      Viele Grüße

  17. Guten Tag,

    Ich habe elterngeld beantragt, alles schön und gut soweit. Das davon das meiste an das Jobcenter zurückgeht, verstehe ich.

    Allerdings steht mir für einen Monat welches zu, deshalb bekomme ich eine Nachzahlung.
    Meine Frage an Sie: Darf das Jobcenter, die Nachzahlung ( ich habe das Geld. Wohlgemerkt nicht bekommen, das war im März und ich bekomme erst seit April Leistungen hier), dürfen sie das Geld im nächsten Monat anrechnen?

    1. Hallo S. Rothe,
      wenn Sie die Nachzahlung in einem Monat erhalten, in dem Sie Hartz 4 beziehen, stellt es Einkommen dar und kann dementsprechend leider auch angerechnet werden.
      Viele Grüße

  18. Ich beziehe während der elternzeit alg 2. Da ich es auf 20 Monate auszahlen lasse bekomme ich ab Monat 16 43 Euro monatlich weniger, dieses gleicht das jobcenter auch aus. Das jobcenter erhöht ab Monat 21 den Betrag nur um 200 Euro statt um 400 Euro, heißt mir fehlen dann ja jeden Monat 200 Euro. Ist das so richtig?

    1. Hallo Ann,
      das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird Widerspruch dagegen eingelegt.
      Viele Grüße

  19. Hallo.
    In der Schwangerschaft ich habe 2 Arbeit gehabt. Ein Basis Job und Teilzeitjob. Bekomme ich was dazu von elterngeld zu Arbeitslosengeld 2?

  20. Hallo
    Kann das Jobcenter das Elterngeld einbehalten wenn ich wäre der Elternzeit noch mal schwanger geworden bin? Vor der Elternzeit war ich arbeite?
    Ich bin 2 mal in der Elternzeit schwanger geworden. Ich habe jetzt 3 Jahre Elternzeit gemacht.

    1. Hallo Ema,
      Elterngeld stellt immer Einkommen dar, weshalb es auch immer angerechnet wird. Ob Sie schwanger sind oder nicht, spielt keine Rolle.
      Viele Grüße

  21. Kann ich als Hartz4 Empfänger Elterngeld beantragen wird das Elterngeld angerechnet

    1. Hallo Assa,
      ja, Sie können Elterngeld beantragen, leider wird das aber auch komplett auf Ihre Leistungen angerechnet. Sie haben also keinen finanziellen Vorteil, wenn Sie Elterngeld beziehen.
      Viele Grüße

Ältere Kommentare

Kommentare sind geschlossen.