Wer erstmalig Bürgergeld beantragt, unterliegt gewissen Mitwirkungspflichten. Dazu gehört unter anderem auch die Vorlage eines Personalausweises, wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einer aktuellen Entscheidung festgestellt hat. Nur, wenn die Identität des Antragstellers zweifelsfrei ermittelt werden kann, kann und darf das Jobcenter Leistungen bewilligen.
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Frau beantragt ohne Personalausweis Bürgergeld
Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine ehemalige Studentin aus München, die nach ihrer Exmatrikulation Bürgergeld beantragt hatte. Das zuständige Jobcenter lehnte jedoch ab, da die von ihr eingereichten Unterlagen unvollständig waren. Unter anderem fehlte ein Identitätsnachweis.
Auch zu einem Termin vor Ort, bei dem die Frau ihre Identität bestätigen sollte, erschien sie nicht. Dennoch beharrte die Münchnerin darauf, dass ihr Sozialleistungen zustehen und zog vor Gericht.
Vorlage des Personalausweises ist Teil der Mitwirkungspflichten
Das Bayerische Landessozialgericht wies die Beschwerde der Frau ab und gab dem Jobcenter recht. Die Richter erklärten, dass die Frau keinen Anspruch auf Bürgergeld habe, da sie nicht ausreichend an der Feststellung ihrer eigenen Identität mitgewirkt habe.
Nach Auffassung des LSG seien alle Antragsteller dazu verpflichtet,
- einen Personalausweis,
- Reisepass oder
- ein ähnliches Identitätsdokument
vorzuzeigen. Zwar sei diese Pflicht nicht wörtlich im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) niedergeschrieben. Dennoch handle es sich um eine logische Grundvoraussetzung. Der Grund ist einfach: Der Staat solle und dürfe keine Sozialleistungen an nicht identifizierbare Personen auszahlen.
Jobcenter darf Dokumente zur Identitätsfeststellung verlangen
Für die Praxis in den Jobcentern ist der Gerichtsbeschluss eine wichtige Bestätigung: Sachbearbeiter dürfen und müssen auf einer eindeutigen Identifikation durch gültige Ausweisdokumente bestehen, bevor sie Zahlungen bewilligen dürfen.
Im Gegenzug zeigt dieser Fall Antragstellern hingegen unmissverständlich, wie wichtig das Einhalten ihrer Mitwirkungspflichten ist. Wer behördliche Aufforderungen zur Identitätsprüfung ignoriert, verbaut sich selbst den Weg zu staatlichen Hilfen. Selbst in einer akuten finanziellen Notlage hilft dann auch kein Eilantrag beim Gericht mehr. Die Regel ist klar: Ohne Ausweis gibt es schlichtweg kein Geld.
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