Der Bewilligungszeitraum liegt beim Bürgergeld für gewöhnlich bei einem Jahr.

Bewilligungszeitraum beim Bürgergeld: Darauf müssen Sie jetzt achten

Ab dem 1. Juli soll die neue Grundsicherung das Bürgergeld Schritt für Schritt ablösen. Das neue Recht gilt jedoch nicht sofort für alle: Aktuell laufende Bewilligungszeiträume unterliegen bis zu ihrem Ende noch den ursprünglichen Bürgergeld-Regelungen. Um die Verschärfungen trotzdem schon ab Sommer anwenden zu können, verkürzen viele Jobcenter momentan die Geltungsdauer von neuen und Folgebescheiden auf sechs statt der üblichen zwölf Monate. Wir verraten Ihnen, wie Sie dagegen vorgehen.

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Alte Regeln für alte Bewilligungszeiträume

Jobcenter gewähren Bürgergeldleistungen immer nur für einen bestimmten Bewilligungszeitraum. In der Regel ist das ein Jahr. Kommt es innerhalb des Bewilligungszeitraums zu einer Gesetzesänderung, gilt die alte Rechtslage so lange weiter, bis die Laufzeit Ihres Bescheides endet und Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen.

Mit Blick auf die für Juli angekündigte Reform des Bürgergeldes dürften viele Ämter den eigentlichen Ablauf jetzt aber ändern: Statt Bescheide für ein Jahr auszustellen, verringern die Behörden den Bewilligungszeitraum bei aktuellen Anträgen einfach auf sechs Monate, um einen möglichst nahtlosen Übergang in die neue Grundsicherung zu ermöglichen.

Hinweis: Verkürzungen auch während der Corona-Pandemie!

Dass die Jobcenter Änderungen am Gesetz als Anreiz dafür sehen, Bewilligungszeiträume zu verkürzen, ist nicht neu. Schon zu Zeiten von Corona und dem damals geltenden vereinfachten Hartz IV-Verfahren war es weit verbreitet, Leistungsbezüge auf ein halbes Jahr zu befristen.

Bewilligungszeitraum von sechs Monaten nur ausnahmsweise

Das Kürzen der Bezugsdauer war und ist allerdings häufig rechtswidrig. § 41 Abs. 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) enthält klare gesetzliche Vorgaben zum Bewilligungszeitraum im Bürgergeld: Er ist immer auf ein Jahr anzusetzen.

Nur in geregelten Ausnahmen darf das Jobcenter die Geltungsdauer von Bewilligungsbescheiden auf sechs Monate reduzieren. Das ist bei:

  • vorläufigen Leistungsbewilligungen,
  • unangemessen hohen Kosten der Unterkunft oder
  • Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz haben und Bürgergeld beantragen

der Fall. Weitere Möglichkeiten zur Verkleinerung des Bewilligungszeitraums sieht das Sozialrecht nicht vor.

Widerspruch hilft bei gekürztem Bewilligungszeitraum im Bürgergeld

Die Rechtslage ist also mehr oder weniger eindeutig. Doch was können Sie als Betroffener tun, wenn Ihr Bewilligungsbescheid nur bis Juli 2026 gilt? Wie jede andere Maßnahme des Jobcenters sind auch unrechtmäßige Kürzungen Ihres Bewilligungszeitraumes mit Hilfe eines Widerspruchs angreifbar. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Auf Wunsch begleiten wir Sie kostenlos durch das gesamte Verfahren.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.