Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben bald keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Das hat die Bundesregierung unter der Leitung von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas beschlossen. Statt der Grundsicherung sollen Ukrainer nur noch Asylleistungen bekommen, heißt es im Gesetzesentwurf. Wer genau betroffen ist und welche Auswirkungen der Rechtskreiswechsel abgesehen von niedrigeren Regelsätzen hat, lesen Sie hier.
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Regierung beschließt, dass Ukrainer kein Bürgergeld mehr erhalten
Für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es bald weniger Unterstützung vom Staat. Darauf haben sich die Minister der Bundesregierung geeinigt. Ganz konkret geht es um Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind: Ihnen wird kein Bürgergeld mehr gewährt. Stattdessen rutschen die Betroffenen in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das auch für andere Geflüchtete gilt.
Bislang hatten Ukrainer eine Art Sonderstatus unter Migranten: Die Aufnahme in das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) bedeutete für sie nicht nur mehr Geld, sondern auch eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt. Damit ist bald Schluss. Union und SPD hoffen, so Geld sparen zu können und den Bundeshaushalt zu entlasten.
Hinweis: Aktuell knapp 700.000 Ukrainer im Bürgergeld-Bezug
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Oktober 2025 rund 700.000 ukrainische Staatsangehörige Bürgergeld. Zuletzt hatte die Zuwanderung aus dem Kriegsgebiet nach Deutschland wieder zugenommen.
Neuer Regelsatz für Ukrainer knapp 120 Euro kleiner
Dass Ukrainer bald kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ist aus finanzieller Sicht ein erheblicher Einschnitt: Rund 120 EUR weniger im Monat stehen den Betroffenen zur Verfügung, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:
| Bedarfsstufe | Höhe des Bürgergeldes | Höhe der AsylbLG-Leistungen |
|---|---|---|
| 1 | 563 EUR | 441 EUR |
| 2 | 506 EUR | 397 EUR |
| 3 | 451 EUR | 353 EUR |
| 4 | 471 EUR | 391 EUR |
| 5 | 390 EUR | 327 EUR |
| 6 | 357 EUR | 299 EUR |
Weitere Leistungen gestrichen
Neben einem geringeren Regelsatz betrifft der geplante Rechtskreiswechsel auch andere Unterstützungs- und Hilfsangebote, die weitestgehend gestrichen werden. Dazu gehören:
- die Unterstützung bei der Jobsuche und
- die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die medizinische Versorgung von Ukrainern ist dann nur noch auf Basisleistungen des AsylbLG beschränkt.
Zudem ändert sich auch die zuständige Behörde für ukrainische Geflüchtete: Statt des Jobcenters sind nun die Sozialämter in den Gemeinden und Kommunen die richtigen Ansprechpartner. Eine generelle Arbeitserlaubnis bleibt jedoch bestehen.
Ab wann bekommen Ukrainer kein Bürgergeld mehr?
Wann genau die Änderungen kommen, ist noch unklar. Im nächsten Schritt muss erst einmal der Bundestag den Plänen der Regierung zustimmen. Das könnte schon im Dezember passieren. Vor 2026 wird die neue Regelung allerdings nicht in Kraft treten.
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