Kontolose Bürgergeld-Empfänger:innen erhalten ihre Leistungen bisher über die sogenannte Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV). Genau diesen Service stellt die Postbank aber zum 1. Januar 2026 komplett ein. Wir verraten Ihnen, welche Alternativen für die ZzV geplant sind und wie es jetzt für Leistungsbeziehende ohne eigenes Konto weitergeht.
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Keine Zahlungsanweisung zur Verrechnung ab 2026 mehr
In der Regel überweist das Jobcenter Ihnen das Bürgergeld auf Ihr Bankkonto. Falls Sie (noch) kein eigenes Konto eingerichtet haben, greift das Amt dagegen auf die Zahlungsanweisung zur Verrechnung zurück. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Auszahlungsverfahren, das einem Schecksystem ähnelt und folgendermaßen funktioniert:
Zunächst lässt das Jobcenter Ihnen die ZzV per Post zukommen. Den Schein tauschen Sie dann bei einer Postbankfiliale gegen Bargeld ein.
Dieses System wird jedoch zum 1. Januar 2026 deutschlandweit eingestellt. Schon jetzt gibt es wegen interner Umstrukturierungen bei der Postbank immer weniger Standorte, die eine Verrechnungsanweisung annehmen.
Achtung: Bei der ZzV können Gebühren anfallen!
Wenn Sie Ihre Leistungen mithilfe der Verrechnungsanweisung erhalten, darf das Jobcenter Ihnen eine Gebühr für die Nutzung dieses Services auferlegen. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie auf die ZzV angewiesen sind, weil Sie es Ihnen z.B. gar nicht möglich ist, ein Bankkonto einzurichten, sind Sie von einer Gebühr befreit.
Alternativen zur Zahlungsanweisung zur Verrechnung
Damit Sie trotz Einstellung der ZzV auch weiterhin an Ihr Geld kommen, wird auf politischer Ebene bereits nach Lösungen gesucht. Der Fokus liegt dabei klar auf der Eröffnung eines eigenen Bankkontos: Gemeinden und Kommunen sollen in den kommenden Monaten Bürgergeld-Empfänger:innen stärker bei der Einrichtung eines Basiskontos unterstützen.
Gleichzeitig ist den Behörden auch klar, dass es selbst mit Unterstützung Hürden bei der Kontoeröffnung geben wird und Ausnahmeregelungen daher weiterhin notwendig sind. Aus diesem Grund werden zusätzlich Alternativen zur ZzV diskutiert. Im Raum stehen:
- Spezielle Bezahlkarten, die Sie statt Bargeld zum Bezahlen nutzen.
- Eine direkte Barauszahlung des Regelsatzes bei den Ämtern.
- Ein Barcodeverfahren, das ähnlich wie die Zahlungsanweisung zur Verrechnung funktioniert. Anstelle einer ZzV erhalten Sie einen Barcode, den Sie in teilnehmenden Supermärkten scannen und gegen Bargeld eintauschen können.
Barcodes werden bereits in einigen Landkreisen wie Wittenberg genutzt. Welche Maßnahme eine Gemeinde oder Kommune aber letztendlich umsetzt, bleibt ihr selbst überlassen.
Hinweis: Recht auf Basiskonto
Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes im Jahr 2016 haben alle Verbraucher:innen in der Europäischen Union ein Recht auf ein eigenes Basiskonto. Das betrifft auch wohnungslose Personen sowie Asylsuchende und Geduldete.
Zugang zum Konto noch immer erschwert
Trotz eines flächendeckenden Rechtsanspruchs haben längst nicht alle erwachsenen Personen in Deutschland ein eigenes Konto. Besonders obdachlose oder überschuldete Menschen sind nach wie vor auf Alternativen wie die Zahlungsanweisung zur Verrechnung angewiesen.
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