Die neue Regierung plant, dass es bald kein Bürgergeld mehr für Ukrainer geben soll.

Kein Bürgergeld mehr für Ukrainer: Sonderregelung wird abgeschafft

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind schätzungsweise 1, 65 Millionen Ukrainer:innen nach Deutschland geflohen. Dank einer Sonderregelung bekommt ein Teil von ihnen Bürgergeld. Nun wollen SPD und Union in ihrer neuen Grundsicherung dieses Privileg streichen – mit fatalen Auswirkungen für die Geflüchteten.

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Sonderregelung für Ukrainer kurz vorm Ende

Die neue Grundsicherung von Schwarz-Rot will vieles anders machen als das Bürgergeld: Härtere Sanktionen, schnellere Vermittlung und bessere Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Die geplante Reform hat aber auch Auswirkungen auf die rund 1, 25 Millionen Ukrainer:innen, die aktuell in Deutschland leben.

Momentan bekommen hilfebedürftige Personen aus der Ukraine Bürgergeld anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Grund dafür ist eine Ausnahmeregelung, die der Bundestag im Mai 2022 beschlossen hat. Dieser “Rechtskreiswechsel” vom AsylbLG ins Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) diente damals vor allem der Entlastung von Ländern, Kommunen und dem Bundesamt für Migration (BAMF).

Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union jetzt aber angekündigt, Ukrainer:innen zukünftig mit anderen Geflüchteten gleichstellen zu wollen: “Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten […]”, heißt es in dem Regierungspapier.

Hinweis: Automatisches Aufenthaltsrecht für ukrainische Geflüchtete
Ukrainier:innen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat fliehen, haben in Deutschland ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Hintergrund ist die Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union, die in Ausnahmesituationen rechtlichen Schutz für eine Vielzahl an fliehenden Personen garantiert.

Union und SPD wollen kein Bürgergeld mehr für Ukrainer

Durch den erneuten Rechtskreiswechsel ins AsylbLG müssen Menschen aus der Ukraine mit harten Einschnitten rechnen – insbesondere bei der Höhe ihrer Sozialleistungen. Der Regelsatz beim Bürgergeld ist deutlich höher als die Leistungen, die Asylbewerber:innen erhalten:

BedarfsstufeHöhe des BürgergeldesHöhe der AsylbLG-Leistungen
1563 EUR441 EUR
2506 EUR397 EUR
3451 EUR353 EUR
4471 EUR391 EUR
5390 EUR327 EUR
6357 EUR299 EUR

Ukrainer:innen, die nach April 2025 in die Bundesrepublik eingereist sind oder erst noch einreisen, erhalten also deutlich weniger Geld.

Ende der Sonderregelung möglichst zeitnah

Noch befindet sich das Reformgesetz aber in Arbeit. Aus Unionskreisen heißt es, dass die Neuregelung noch möglichst vor der Sommerpause durchgeboxt werden soll – und dann rückwirkend zum 1. April 2025 gilt. Bis dahin greift die aktuelle Rechtslage weiter.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.