Ist ein Laptop für die Teilnahme am Unterricht zwingend erforderlich, muss das Jobcenter für dessen Anschaffungskosten aufkommen. Das hat das Sozialgericht (SG) Halle entschieden. Warum die Entscheidung betroffenen Familien gleich doppelt den Rücken stärkt, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
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Familie muss wegen Bürgergeld-Bezug Laptop beantragen
Immer mehr Schulen nutzen digitale Endgeräte, um Unterrichtsinhalte zu vermitteln und die Schüler:innen beim Lernen zu unterstützen. So auch eine Bildungsanstalt in Sachsen-Anhalt, die die 15-jährige Klägerin des Verfahrens besucht. Die Gesamtkonferenz ihrer Schule hatte vor kurzem die Einführung eines Jahrgangs einheitlichen Notebooks ab der 8. Klasse beschlossen. Kostenpunkt: rund 249 EUR.
Da die Klägerin zusammen mit ihrer Familie auf Bürgergeld angewiesen ist, beantragte sie beim Jobcenter die Kostenübernahme für den Computer. Das Amt weigerte sich jedoch zu zahlen und verwies auf die Möglichkeit, sich den notwendigen Betrag zusammen zu sparen.
Jobcenter hat Laptop als Mehrbedarf anzuerkennen
Da sie beim Jobcenter auf taube Ohren stieß, legte die 15-Jährige Klage beim Sozialgericht ein – und gewann. Die Haller Richter:innen sprachen der Schülerin das Geld für die Anschaffung eines Laptops zu.
Weil das Notebook zwingender Bestandteil des Unterrichts für alle Schüler:innen der Jahrgangsstufe sei, handle es sich hierbei um einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), den das Jobcenter zu finanzieren habe. Ansparen könne das Mädchen den benötigten Betrag schon deshalb nicht, weil im Regelsatz überhaupt keine Pauschale für solch eine Verwendung vorgesehen sei, argumentierten die Richter:innen.
Hinweis: Mehrbedarf
Der Mehrbedarf ist eine staatliche Leistung im SGB II, die das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz an Bürgergeld-Empfänger:innen auszahlt. Den Zuschuss erhalten Sie jedoch nur, wenn aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation spezielle Kosten anfallen, die der Regelsatz nicht abdeckt.
Jobcenter darf kein Darlehen für Laptop vergeben
Die Einstufung des Laptops als Mehrbedarf ist gleich aus zwei Gründen vorteilhaft für die Schülerin:
- Das Jobcenter muss für das Gerät zahlen.
- Mehrbedarfe dürfen nicht als Darlehen gewährt werden. Die Anschaffungskosten werden also nicht mit dem Regelsatz der Familie verrechnet, wie es bei sonstigen einmaligen Leistungen oft der Fall ist.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sollten andere Gerichte – insbesondere höhere Instanzen – sich dieser Auffassung jedoch anschließen, hat das SG Halle hier eine wegweisende Entscheidung auf den Weg gebracht, die vor allem Familien mit Kindern und Alleinerziehenden zugutekommt.
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