Die Bürgergeld-Änderungen enthalten Verschärfungen wie auch Lockerungen.

Bürgergeld-Änderungen: Das wurde beschlossen

Einmal mehr gibt es eine neue Gesetzesvorlage für das Bürgergeld. Die enthält Änderungen in unterschiedlichen Bereichen und wurde nun von der Bundesregierung beschlossen. Neben einigen Verschärfungen sind auch Lockerungen vorgesehen. Werfen wir einen Blick auf die einzelnen Bürgergeld-Änderungen.

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Verschärfungen: Hier zieht die Regierung an

Reichlich Luft nach oben sehen die Politiker:innen offenbar bei Sanktionen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, erhält eine dreimonatige Kürzung um 30 % des Regelsatzes.

Hinweis: Zumutbare Beschäftigung

Was eine zumutbare Beschäftigung darstellt, ist in § 10 SGB II (Sozialgesetzbuch) festgehalten. Demnach ist Bürgergeld-Beziehenden jede Arbeit zuzumuten, die den gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Zudem muss künftig ein Arbeitsweg je nach Arbeitszeit von bis zu drei Stunden hingenommen werden. Darüber hinaus dürfen einer Beschäftigung keine personenbezogenen Gründe entgegenstehen.

Wer zwar arbeitet, das aber nicht offiziell tut und erwischt wird, muss neben einer Strafe wegen Sozialbetrugs auch mit Leistungskürzungen rechnen. Bei Schwarzarbeit kennt die Regierung mit ihren Bürgergeld-Änderungen künftig kein Pardon.

Eine 30 %-Sanktion winkt darüber hinaus beim Versäumen eines Termins. Die soll jedoch lediglich über einen Monat verhängt werden. Wichtig dabei ist: Die vorübergehenden Kürzungen beziehen sich allein auf die monatlichen Regelbedarfszahlungen. Die Übernahme von Miet- oder Heizkosten bleibt davon unberührt.

Während sich die Regierung mit Einführung des Bürgergeldes vor allem mit Blick auf das Vermögen mit einer Schonzeit von zwölf Monaten erst großzügig zeigte, rudert sie nun zurück. In Zukunft wird die Schonzeit auf sechs Monate reduziert, sofern das Vermögen 40.000 EUR übersteigt.

Doch die Regierung will nicht nur nehmen, sondern auch geben. Deshalb haben sich die Politiker:innen auf Lockerungen bzw. Anreize verständigt.

Lockerungen & Anreize: So will die Politik unterstützen

Für reichlich Diskussionsstoff sorgt derzeit vor allem ein Vorhaben: die Einführung einer Prämie. Wer sich aus der Langzeitarbeitslosigkeit hievt, einen sozialabgabenpflichtigen Job annimmt und damit für mehr als sechs Monate aus dem Bürgergeld-Bezug fällt, erhält eine Prämie in Höhe von 1.000 EUR. So will die Regierung Anreize schaffen.

Schneller in Arbeit sollen in Zukunft Geflüchtete kommen. Mit Bürgergeld-Änderungen werden dabei vor allem die Arbeitgeber in den Blick genommen. Um Hemmnisse abzubauen, sollen sich Flüchtlinge im Zuge von Betriebspraktika über vier bis zwölf Wochen unter Beweis stellen können. Das Jobcenter trägt die Kosten – und kann Geflüchtete auch verpflichten. Stellen Arbeitgeber Ausländer:innen ein, soll ein Lohnzuschuss für Ausgleich sorgen, wenn diese für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs freigestellt werden.

Probearbeiten sieht die Regierung auch als Schlüssel zum Erfolg bei drohender Arbeitslosigkeit. Wem eine Entlassung droht, soll bis zu vier Wochen bei einem anderen Arbeitgeber zur Probe arbeiten können. Der bisherige Arbeitgeber muss dabei den Lohn für die „Probewochen“ weiterzahlen.

Zeitarbeit werten die Politiker:innen als echte Chancen für Fachkräfte aus dem Ausland. Die soll als Sprungbrett in langfristige Beschäftigungsverhältnisse dienen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Umsetzung: Ab wann gelten die Bürgergeld-Änderungen?

Der Regierung ist daran gelegen, die Änderungen schnellstmöglich durchzubringen. Deshalb werden diese einem laufenden Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zwecks Zustimmung angehängt. Die ersten Maßnahmen werden voraussichtlich bereits ab Januar 2025 gelten. Das betrifft insbesondere die:

  • Änderungen bei der Zumutbarkeit von Arbeit
  • Schonzeit von Vermögen
  • Höhe der Leistungskürzungen
  • Einführung einer Prämie

Ob die Bürgergeld-Änderungen den gewünschten Effekt mit sich bringen, bleibt abzuwarten – und darf bezweifelt werden. Fest steht aber, dass die Regierung in weiten Teilen einen großen Rückschritt macht. Es macht den Eindruck, als sollten die Bürgergeld-Beziehenden nun doch wieder vermehrt in Arbeit gedrängt werden. Dass das nicht nachhaltig ist, hat sich in der Vergangenheit bereits oft gezeigt. Bei den „echten“ Unterstützungsangeboten, die das Bürgergeld ursprünglich mitbringen sollte, wurde jedoch ganz schnell der Rotstift angesetzt.

Leistungsbeziehende werden wieder weitestgehend allein gelassen. Aber nicht von uns! Zweifeln Sie an Ihrem Bescheid, übernehmen wir die Prüfung und setzten eine Korrektur durch – notfalls auch vor Gericht.

Bildnachweis: AdobeStock/Sina Ettmer

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.